Pressemeldung Nr. 126 vom

Gesetz über die Abwehr von Gefahren:Janssen-Kucz: Modernes und bürgernahes Gesetz zur Gefahrenabwehr

„Mit dem neuen Gesetz stellen wir die Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit und stärken die Bürgernähe unserer Polizei. Wir entlasten gleichzeitig die Polizei von ordnungspolitischen Maßnahmen“, so Meta Janssen-Kucz.

Darum geht´s

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) in die Landtagsberatung gegeben. Mit dem Gesetz wird das Nds. SOG umfassend novelliert und künftig die Bezeichnung "Gesetz über die Abwehr von Gefahren" (NGefAG) tragen.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin:

„Mit dem neuen Gesetz stellen wir die Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit und stärken die Bürgernähe unserer Polizei. Wir entlasten gleichzeitig die Polizei von ordnungspolitischen Maßnahmen.“

 „Niedersachsen setzt als erstes Bundesland die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalgesetz in einem Landesgesetz um. Datenaustausch und Datenverarbeitung der Polizei zur Verhütung von Straftaten, sowie der Schutz von personenbezogenen Daten werden auf neue Rechtsgrundlagen gestellt. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für die Polizei und stärken zudem das Vertrauen in die polizeiliche Arbeit.“

„Zukünftig wird es klare Regeln zur offenen Videoüberwachung geben und der Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen  Übergriffen wird durch den transparenten Einsatz von sogenannten Body-Cams verstärkt. Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von mobiler Videotechnik stärken wir den Schutz von Polizeibeamtinnen- und beamten und Demonstrantinnen und Demonstranten und unterstützen die Aufklärungsarbeit.“

„Die umstrittenen, anlasslosen Moscheekontrollen ohne ausreichende Rechtsgrundlagen sind ein Relikt aus der Regierungszeit von CDU und FDP. Wir stellen hier die Gesetzesgrundlage wieder vom Kopf auf die Füße. Natürlich gibt es nach wie vor Kontrollen bei polizeilichen Lageerkenntnissen. Anlasslose Kontrollen bleiben zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität möglich, um vor allem der Bandenkriminalität das Handwerk zu legen.“

Zum Hintergrund

Die Höchstdauer bei Ingewahrsamnahmen soll zukünftig auf vier Tage beschränkt werden. Dies entspricht der Realität im polizeilichen Alltag. Ausnahme bei dieser Regelung bildet der Schutz von Frauen, die 83% der Opfer von häuslicher Gewalt stellen. Deshalb wird in den Fällen von häuslicher Gewalt weiterhin eine Ingewahrsamnahme von bis zu 10 Tagen rechtlich möglich sein.

Teil der gesetzlichen Neuregelung ist eine Entschädigungsregelung bei Schäden als unbeabsichtigte Folge polizeilichen Handelns für unbeteiligte Dritte, damit sie nicht auf ihren Schaden sitzen bleiben.

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