Pressemeldung Nr. 161 vom

Tierschutz-Verbandsklage :Janßen: Klares Signal für besseren Tierschutz

„Die Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Tierschutzes und zur Anerkennung der wichtigen Arbeit der Tierschutzverbände.“

Darum geht’s

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat heute (23. September) den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände vorgestellt.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Die Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Tierschutzes und zur Anerkennung der wichtigen Arbeit der Tierschutzverbände.“

„Zunächst wird es nur die Möglichkeit der Feststellungsklage geben, aber genau wie im Naturschutz wird sich auch die tierschutzrechtliche Verbandsklage weiterentwickeln: ein umfassendes Klagerecht für Tierschutzverbände ist nur eine Frage der Zeit. Auch das Beteiligungsverfahren der Tierschutzverbände sollte ähnlich organisiert werden, wie wir es im Naturschutzrecht schon 20 Jahren kennen. Dazu werden wir sicherlich wertvolle Anregungen aus der Verbandsanhörung gewinnen.“

„Für Umweltverbände gibt es das Verbandsklagerecht in Niedersachsen schon seit 1993 und die Erfahrungen damit sind durchweg positiv. Die Verbände machen davon sehr zurückhaltend Gebrauch und liegen im Vergleich zu anderen Klägern vor Verwaltungsgerichten deutlich über der durchschnittlichen Erfolgsquote. Das straft all jene Lügen, die immer noch glauben, Genehmigungsverfahren würden durch die Verbandsklage unnötig blockiert.“

Zum Hintergrund

Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gibt es bereits in fünf Bundesländern (Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz); in Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt läuft ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Die meisten Bundesländer haben zunächst – wie auch in Niedersachsen im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart – eine sogenannte Feststellungsklage eingeführt. Damit können die Verbände zwar gegen behördliches Handeln klagen, aber nicht die Unwirksamkeit einer bereits erteilten Genehmigung erwirken (Anfechtungsklage). Auch die Möglichkeit der Verpflichtungsklage, mit der Behörden per Gerichtsbeschluss zu bestimmtem Handeln verpflichtet werden können, haben Tierschutzverbände zunächst nicht.

Der Entwurf zur Verbandsklage im Tierschutz sieht derzeit vor, dass die zu beteiligenden Verbände die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einsehen können. Im naturschutzrechtlichen Verbandsklagerecht werden den zu beteiligenden Verbänden die Unterlagen auf Anforderung übersandt.

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