Pressemeldung Nr. 158 vom

Versalzung von Werra und Weser:Janßen: Hessen muss K+S in die Verantwortung zwingen

„Wenn man sich in Wiesbaden jetzt einen schlanken Fuß macht und nur verkündet, was nicht gemacht werden soll, stiehlt man sich aus der Verantwortung. Das spielt nur dem Unternehmen K+S in die Hände, das natürlich die billigste Lösung anstrebt und ihre Abwässer gerne auch weiterhin in Werra und Weser entsorgen würde. Das werden wir nicht hinnehmen.“

Darum geht’s

Nach Presseberichten sind Vertreter des Landes Hessen im Rahmen der letzten Sitzung des Runden Tisches Werra-Weser von ihrer bisherigen Forderung nach dem Bau einer Nordseepipeline abgerückt.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, naturschutzpolitischer Sprecher

„Wenn man sich in Wiesbaden jetzt einen schlanken Fuß macht und nur verkündet, was nicht gemacht werden soll, stiehlt man sich aus der Verantwortung. Das spielt nur dem Unternehmen K+S in die Hände, das natürlich die billigste Lösung anstrebt und  ihre Abwässer gerne auch weiterhin in Werra und Weser entsorgen würde. Das werden wir nicht hinnehmen.“

„Das Land Hessen ist als zuständige Genehmigungsbehörde in der Pflicht, endlich eine praktikable Lösung für den künftigen Umgang mit den Produktions- und Haldenabwässern auf den Weg zu bringen und K+S stärker in die Verantwortung zu zwingen.“

Zum Hintergrund

Die Kali und Salz AG (K+S AG) hat auf Veranlassung des Landes Hessen ein Raumordnungsverfahren zum Bau einer Pipeline zwischen ihren Förderstätten im hessisch-thüringischen Grenzgebiet und der Nordsee beantragt, um auf diese Weise ab 2020 ihre Abwässer aus der Kaliförderung entsorgen zu können.

Derzeit fallen bei der Kaliförderung jährlich rund 13,5 Mio. Kubikmeter Abwässer an, die zum Teil in den Untergrund verpresst, größtenteils aber in die Werra eingeleitet werden und von dort über die Weser in die Nordsee gelangen. Die Genehmigung zum Verpressen der Abwässer läuft Ende kommenden Jahres aus; die Einleitung in die Werra ist noch bis 2020 genehmigt. Derzeit führt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, weil sie der Auffassung ist, dass mit der Einleitung der Abwässer in Werra und Weser gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wird. Brüssel erwartet daher mit Vorlage des neuen Bewirtschaftungsplans der Flußgebietsgemeinschaft Weser spätestens Ende 2015 eine konkrete Vorgabe, wie mit dem Versalzungsproblem künftig umgegangen werden soll.

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