Pressemeldung Nr. 104 vom

Rot-Schwarz lehnt allgemeine UVP-Pflicht für Öl- und Gasbohrungen ab:Imke Byl: Warme Worte für die betroffenen Förderregionen reichen nicht aus

SPD und CDU bleiben auf Kuschelkurs mit der Öl- und Gasindustrie. Es reicht aber nicht aus, dass die Große Koalition die Betroffenheit der Menschen in den Förderregionen mit warmen Worten anerkennt und für alles Weitere auf den Bund verweist.

Darum geht's

In Niedersachsen wird es auch zukünftig keine flächendeckende Landespflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Öl- und Gasbohrungen oder die unterirdische Verpressung von Lagerstättenwasser geben. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde heute im Umweltausschuss von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Das sagen die Grünen

Imke Byl, umwelt- und energiepolitische Sprecherin

„SPD und CDU bleiben auf Kuschelkurs mit der Öl- und Gasindustrie. Es reicht aber nicht aus, dass die Große Koalition die Betroffenheit der Menschen in den Förderregionen mit warmen Worten anerkennt und für alles Weitere auf den Bund verweist. Das Land muss die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten jetzt nutzen, um mehr Schutz für Umwelt und Gesundheit zu erreichen.“

„Die SPD ist als Tiger gestartet und mal wieder als Bettvorleger gelandet. Im Wahlkampf forderte die SPD noch ein Verbot von Bohrungen in Wasserschutzgebieten. Nun kündigt sie lediglich eine Verwaltungsvorschrift an, um das Landesbergamt anzuhalten, in Wasserschutzgebieten vor Bohrungen häufiger eine Umweltverträglichkeitsprüfung anzuordnen.“

Zum Hintergrund:

Die Abstimmung über ein Bohrverbot in Wasserschutzgebieten wurde auf Druck von Grünen und Umweltverbänden vorerst verschoben. Zunächst sollen die Empfehlungen des Runden Tisches abgewartet werden, der das Umweltministerium zu Wasser- und Umweltschutz in der Öl- und Gasförderung berät.

Über das Landesrecht kann eine allgemeine UVP-Pflicht für Förder- und Verpressbohrungen eingeführt werden. Auch der juristische Dienst des Landtags hat bestätigt, dass dies auf Grundlage des Wasserrechts voraussichtlich möglich ist. SPD und CDU wollen stattdessen dem Bundesrat eine Änderung des Bundesbergrechts vorschlagen. Wann und ob dies politisch umgesetzt wird, ist offen.

 

 

 

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