Pressemeldung Nr. 62 vom

EuGH-Urteils zu Stickoxid-Messungen:Imke Byl: Methode Lies vor Gericht gescheitert – Minister muss endlich Konzept gegen Stickoxid-Belastungen vorlegen

Die Bundes-SPD ringt mit einem eilig aufgestellten Zehn-Punkte-Plan um ein klima- und umweltpolitisches Profil. Ihr Umweltminister in Niedersachsen rechnet unterdessen dreckige Luft mit rechtswidrigen Messmethoden sauber. Mit dieser Methode lässt sich keine glaubwürdige Umweltpolitik machen.

Darum geht’s

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch (26. Juni) klare Vorgaben für Stickoxid-Messungen gemacht. Diese müssen dem höchsten europäischen Gericht zufolge unmittelbar dort erfolgen, wo Schadstoff-Emissionen anfallen, also im Verkehr direkt an vielbefahrenen Straßen. Damit sind auch die von Umweltminister Lies in Niedersachsen empfohlenen zusätzlichen Luftmessungen in der Nähe von Wohngebäuden nicht zulässig. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Anspruch der Bürger*innen, dass die EU-weiten Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit überall eingehalten werden müssen. Willkürlich ausgewählte Messstellen mit vermeintlich niedrigeren Belastungen reichen nicht.

Das sagen die Grünen

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin:

„Die Bundes-SPD ringt mit einem eilig aufgestellten Zehn-Punkte-Plan um ein klima- und umweltpolitisches Profil. Ihr Umweltminister in Niedersachsen rechnet unterdessen dreckige Luft mit rechtswidrigen Messmethoden sauber. Mit dieser Methode lässt sich keine glaubwürdige Umweltpolitik machen. Die „Methode Lies“ ist krachend gescheitert: Schadstoffe lassen sich nicht mit kreativen Mess- und Rechenmethoden beseitigen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs schafft hier im Interesse der Gesundheit gerade von Menschen, die an stark befahrenen Straßen leben, Klarheit. Für den Gesundheitsschutz gilt der Messwert an der am stärksten belasteten Stelle und nicht weiter davon entfernt wie z. B. an Wohngebäuden. Damit sind die Rechenmodelle aus dem Hause Lies für Oldenburg und in der Folge auch für andere Städte mit noch immer zu hohen Stickoxid-Belastungen hinfällig.

Der Minister hätte es besser wissen können, ignorierte  jedoch in den vergangenen Wochen jede Kritik an seinen willkürlichen Messmethoden für Stickoxid-Belastungen. Wir werden deshalb nun eine offizielle Anfrage an das Ministerium stellen. Wir wollen wissen, welche Messwerte Lies jetzt für niedersächsische Städte, insbesondere Oldenburg, an die EU gemeldet hat und melden wird. Werden diese jetzt umgehend und rückwirkend korrigiert oder hält der Minister an seinen Mess- und Rechenmethoden fest, um weiterhin abwarten zu können? Wir wollen auch wissen, wann der Minister endlich wirksame Konzepte zur Reduzierung der Stickoxidbelastungen vorlegt, um Fahrverbote durch bessere Luftqualität statt bloßer Schönrechnerei zu verhindern. Das wäre tatsächlich ein Beitrag für eine verantwortliche Umweltpolitik.“

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Luftqualität an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen wird. Die Grenzwerte müssen demnach auch dort, also etwa an vielbefahrenden Straßen mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden. Durch Modellrechnungen wollte der Umweltminister am Beispiel Oldenburg nachweisen, dass die Grenzwerte dort - trotz überhöhter Stickoxid-Werte an der ursprünglichen Messstation am stark befahrenen Heiligengeistwall - im Bereich der Wohnbebauung eingehalten werden. Zusätzliche Messpunkte sollten dies belegen. Auch für Hannover hatte das Umweltministerium bereits solche Modellrechnungen angekündigt.

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