Statement:Imke Byl: Beispielloser Umweltskandal bei Ölbohrung muss Folgen haben

„Es macht mich zunächst sprachlos, dass erste Druckauffälligkeiten im Jahre 2015 offenbar als derart unproblematisch eingestuft wurden, dass eine Außerbetriebnahme und Überprüfung des Doppelrohrsystems (Emlichheim 132) erst im Oktober 2018 erfolgten.“

Vertreter des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und des Unternehmens Wintershall/DEA haben heute (Freitag, 23. August) über den Jahre langen Austritt großer Mengen von Lagerstättenwasser bei einer Einpressbohrung in Emlichheim (Grafschaft Bentheim) unterrichtet. Dabei wurde bestätigt, dass das Schadensausmaß des ausgetretenen Beiprodukts der Erdölförderung hinsichtlich Menge und Zeitraum in Niedersachsen wohl bislang einzigartig ist. Aus Sicht der Grünen-Landtagsabgeordneten Imke Byl hat die Unterrichtung gezeigt, dass die den Unternehmen auferlegten Prüfungspflichten offenbar nicht ausreichen, um wirksam den sicheren Betrieb von Erdöl- und Erdgasförderanlagen zu gewährleisten.

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag:

„Es macht mich zunächst sprachlos, dass erste Druckauffälligkeiten im Jahre 2015 offenbar als derart unproblematisch eingestuft wurden, dass eine Außerbetriebnahme und Überprüfung des Doppelrohrsystems (Emlichheim 132) erst im Oktober 2018 erfolgten. Dieser Vorgang zeigt, dass das Unternehmen hinsichtlich seiner internen Sicherheitsprotokolle und der Pflicht zur Schadensmeldung eklatante Fehler gemacht hat.

Als Konsequenz fordert Landtagsfraktion der Grünen eine Anpassung der bergrechtlichen Vorschriften, um derartige Fehler für die Zukunft auszuschließen und unabhängige Kontrollen festzuschreiben. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für Sicherheitsprüfungen beim Unternehmen liegen und dieses im Schadensfall dann unabhängige Prüfungen selbst in Auftrag gibt. Es muss sichergestellt werden, dass es die zuständigen Behörden sind, die Prüfungen auf Kosten des Schaden verursachenden Unternehmens veranlassen und in regelmäßigen Abständen die Betriebssicherheit kontrollieren. Das Land Niedersachsen muss sich neben der Änderung der eigenen bergrechtlichen Vorschriften auch mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative im Bund stark machen.  Im Bundesbergrecht brauchen wir bessere Regelungen für den Umgang mit Schäden nach Beendigung von bergbaulichen Tätigkeiten sowie ein Veto-Recht für die von Bohrungen betroffenen Kommunen.

Es ist gut, dass das LBEG an der Ausarbeitung eines effektiveren Kontrollkonzepts arbeitet, zu dem unter anderem eine Erhöhung der Kontrolldichte und ein „Bohrloch-TÜV“ gehören. Das bisherige Fehlen solcher eigentlich selbstverständlichen Maßnahmen zeigt aber, dass die unabhängige Aufsicht der Erdöl- und Erdgasförderung bislang völlig unzureichend ist. Minister Althusmann muss den Prozess zur Chefsache erklären und den Kontrollgremien die Befugnisse geben, die sie zur konsequenten Durchführung ihrer Aufgaben brauchen. Die Vielzahl an oberirdischen und unterirdischen Leitungsschäden in den letzten Jahren zeigt, dass die bisherigen Prüfstandards der Unternehmen nicht ausreichen. Zudem müssen die Meldepflichten der Unternehmen verschärft werden, damit sich derartige Vorfälle nicht mehr ereignen können.“

Hintergrund

An einer Einpressbohrung der Wintershall/DEA ist im Zeitraum von 2015 bis Ende 2018 vermutlich Lagerstättenwasser im Umfang von 140.000-220.000 m³ ausgetreten. Lagerstättenwasser ist ein salzhaltiges Beiprodukt der Erdöl- und Erdgasförderung und kann Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber enthalten. Die Sicherheitsmechanismen des Unternehmens haben eine bereits 2015 entdeckte Auffälligkeit der Druckverhältnisse offenbar fehlinterpretiert. Zudem entspricht die dort vorhandene Bohrung von 1954 nicht dem technischen Stand, den heutige Verordnungen vorschreiben. Die Grünen fordern den Stopp von Bohrungen in Wasserschutzgebieten und setzen sich für verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für neue Bohrungen ein.

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