Pressemeldung Nr. 419 vom

Landesregierung muss schärfer kontrollieren – Provokation gegen Kirchenvertreter bedrohliche Stimmungsmache :Hinweise auf organisierte Kriminalität in der Fleischbranche ernst nehmen

„Es muss schärfer kontrolliert werden“, so Stefan Wenzel. Die gesamte Branche gerate zunehmend in Verruf. Offenbar werde das deutsche Arbeitsrecht gezielt unterlaufen.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat Ministerpräsident David McAllister aufgefordert, die Zustände und Bedingungen der Arbeitsverhältnisse in der niedersächsischen Fleischindustrie schärfer kontrollieren zu lassen. Die krassen Fälle von Lohndumping, illegaler Leiharbeit und Mietwucher bei Schlafplätzen seien erschreckend, sagte der Grünen-Politiker am Freitag (heute) in Hannover.

Wenzel verwies in diesem Zusammenhang auf aktuelle Presseveröffentlichungen mit Berichten über Löhne für ausländische Arbeiter, die bis auf 5,10 Euro die Stunde gedrückt werden. Sogar von 4,50 Euro Stundenlohn sei in einzelnen Fällen die Rede. Zusätzlich werden diesen Arbeitnehmern offenbar horrende Mieten für Schlafplätze in völlig überfüllten Häusern abverlangt. Arbeiter müssten für einen Schlafplatz in Zimmern mit acht Betten offenbar bis zu 150 Euro im Monat von ihrem kargen Lohn zahlen.  

„Es muss schärfer kontrolliert werden“, sagte Wenzel. Die gesamte Branche gerate zunehmend in Verruf. Auch Hinweise, wie die des ständigen Vertreters des Bischöflichen Offizials, Monsignore Peter Kossen, auf "mafiöse Strukturen", müsse die Landesregierung ernst nehmen. Offenbar werde das deutsche Arbeitsrecht gezielt unterlaufen. Dabei würden Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse eingesetzt.

Im Zusammenhang mit der Kadaver-Provokation gegen den Kirchenvertreter sprach Wenzel von einer bedrohlichen Stimmungsmache. Offenbar sollten Kritiker eingeschüchtert werden.

Jetzt müsse geklärt werden, wer von den Machenschaften in der Fleischindustrie profitiert und welche Firmen im In- und Ausland dabei eine maßgebliche Rolle spielten. Wenzel forderte zudem eine Lohnuntergrenze von 8,50 €, die von keinem Unternehmen unterschritten werden dürfe.

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