Pressemeldung Nr. 96 vom

Verfassungsschutz:Helge Limburg: Schutz von Minderjährigen ernst nehmen, Sicherheitslage gerecht werden

„Mit unserem Änderungsvorschlag ist sichergestellt, dass Personen wie Safia S. vom Verfassungsschutz beobachtet werden können, ohne dass übermäßig viele Daten von 14 und 15jährigen gesammelt werden.“

Darum geht’s

Heute wurde im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beraten. Hier wurde unter anderem der Änderungsvorschlag von SPD und Grünen zur Frage der Speicherung der Daten von 14jährigen diskutiert.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, verfassungsschutzpolitischer Sprecher

„Gerade im extremistisch organisierten salafistischen Umfeld gibt es viele junge Menschen. Diesem Gefährdungspotential muss Rechnung getragen werden. Die niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragte mahnt dennoch zurecht an, den Schutz von Jugendlichen nicht aus den Augen zu verlieren. Gesetzgeber und Sicherheitsbehörden müssen bei ihren Entscheidungen über die Erfassung von Daten einen permanenten Abwägungsprozess vollziehen. Der Bund macht vor, wie ein sinnvolle Regelung aussehen kann!“

„Mit unserem Änderungsvorschlag ist sichergestellt, dass Personen wie Safia S. vom Verfassungsschutz beobachtet werden können, ohne dass übermäßig viele Daten von 14 und 15jährigen gesammelt werden.“

„Es ist bemerkenswert, dass sich die niedersächsische CDU wiederholt gegen den eigenen Innenminister, Thomas de Maizière, stellt. Beim Untersuchungsausschuss kritisieren sie seine Absage des Fußballländerspiels, beim Verfassungsschutzgesetz und dem Minderjährigenschutz folgen sie den Bundesbestimmungen auch nicht. Die Union setzt ihren sicherheitspolitischen Zickzack-Kurs unbeirrt fort und kocht hier in Niedersachsen ein ganz eigenes Süppchen.“

Zum Hintergrund

Das Verfassungsschutzgesetz des Bundes sieht Regelungen zu der Erhebung von Daten von Minderjährigen vor, die zum einen den Herausforderungen der Sicherheitsbehörden vor dem Hintergrund des Salafismus‘ gerecht werden und zum anderen den Schutz von Minderjährigen berücksichtigen. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat hier dem Vorstoß einer schlichten Ausweitung der Datenerhebung auf 14 Jahre eine deutliche Absage erteilt. Deshalb schlagen SPD und GRÜNE vor, sich am Bund zu orientieren und hier ähnliche Normen vorzusehen.

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