Statement:Helge Limburg: Regierung kann vor Gericht fehlende Information an den Landtag nicht plausibel begründen

Vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg ist am Donnerstag (21.1.) über die Klage von Grünen und FDP gegen die Landesregierung nach Art. 25 der Landesverfassung beraten worden.

Vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg ist am Donnerstag (21.1.) über die Klage von Grünen und FDP gegen die Landesregierung nach Art. 25 der Landesverfassung beraten worden. Anlass der Klage war, dass die Regierung im vorigen Frühjahr nach Beginn der Corona-Pandemie wiederholt den Landtag über keine ihrer Verordnungen rechtzeitig informiert hatte. Die mündliche Begründung der Landesregierung hat aus Sicht der Grünen keine plausiblen Gründe für die Missachtung des Landtags geliefert.

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen:

„Die Landesregierung konnte vor dem Staatsgerichtshof nicht plausibel darlegen, warum sie sich solange geweigert hat, den Landtag ausreichend über die geplanten einschneidenden Corona-Maßnahmen zu informieren. Wir sehen uns deshalb in unserer Klage voll bestätigt. Wir als gewählte Landtags-Abgeordnete können die vielen berechtigten Anliegen der Menschen im Land nur in die Entscheidungsprozesse einbringen, wenn uns die Landesregierung frühzeitig ausreichend informiert. Deswegen erhoffen wir uns ein klares Urteil mit Signalwirkung auch für zukünftige Krisensituationen.“

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