Pressemeldung Nr. 150 vom

Immunität Ronald Schminke:Helge Limburg: Immunität soll erhalten bleiben

„Die rechtliche Einschätzung des GBD ändert nichts an unserer politischen Bewertung der Angelegenheit: Ronald Schminke hat sich im Rahmen der Ausübung seines Abgeordnetenmandats bewegt. Die Aufhebung der Immunität würde ihn staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aussetzen – aus unserer Sicht wird das dem Grundgedanken der in der Verfassung verankerten Immunität nicht gerecht.“

Darum geht’s

Heute (25. Oktober 2016) hat der Ältestenrat des Niedersächsischen Landtags in einer Sondersitzung über die Aufhebung der Immunität des SPD-Abgeordneten Ronald Schminke beraten. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages hat in einer Stellungnahme aus juristischer Sicht eine Aufhebung der Immunität für naheliegender gehalten als deren Beibehaltung.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer  

„Die rechtliche Einschätzung des GBD ändert nichts an unserer politischen Bewertung der Angelegenheit: Ronald Schminke hat sich im Rahmen der Ausübung seines Abgeordnetenmandats bewegt. Die Aufhebung der Immunität würde ihn staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aussetzen – aus unserer Sicht wird das dem Grundgedanken der in der Verfassung verankerten Immunität nicht gerecht.“ 

„Richtig ist, dass es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gibt. Nach unserer Auffassung ist aber die Immunität gerade auch für Angelegenheiten wie der vorliegenden geschaffen worden. Denn: Strafanzeigen und folgende Ermittlungsverfahren in solchen Fällen können die freie Mandatsausübung und damit die Arbeit des Parlamentes durchaus behindern.“

Zum Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft Göttingen will gegen den SPD-Abgeordneten Roland Schminke ermitteln. Dafür müsste seine Immunität aufgehoben werden. 

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