Pressemeldung Nr. 21 vom

Niedersächsisches Mediengesetz:Heere: Rot-Grün stärkt Versammlung der Medienanstalt

„Die Anhörung zum neuen Mediengesetz hat hervorragende Anregungen erbracht. Unsere Änderungsvorschläge ermöglichen es, die Souveränität der Landesmedienanstalt erheblich zu stärken. So soll die NLM-Versammlung deutlich mehr Kompetenzen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei Rundfunkveranstaltern, bei der Verlängerung von Frequenzen und Kabelzuweisungen sowie bei der Ausschreibung des Direktors der Medienanstalt erhalten.“

Darum geht's

Aus der Anhörung vom 7. Januar 2016 im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung des Landtages haben sich mehrere Anregungen zum Entwurf des Mediengesetzes ergeben. Heute (28. Januar 2016) haben SPD und Grüne die ersten Änderungsvorschläge daraus vorgelegt.

Das sagen die Grünen

Gerald Heere, medienpolitischer Sprecher

„Die Anhörung zum neuen Mediengesetz hat hervorragende Anregungen erbracht. Unsere Änderungsvorschläge ermöglichen es, die Souveränität der Landesmedienanstalt erheblich zu stärken. So soll die NLM-Versammlung deutlich mehr Kompetenzen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei Rundfunkveranstaltern, bei der Verlängerung von Frequenzen und Kabelzuweisungen sowie bei der Ausschreibung des Direktors der Medienanstalt erhalten.“

„Auch zur Debatte um die Förderung der Bürgersender legen wir einen Kompromiss vor: Im Mediengesetz soll nun das Ziel festgeschrieben werden, dass die Zuschüsse an die Sender regelmäßig unter Berücksichtigung der Lohn- und Inflationsentwicklung angepasst werden sollen.“

Zum Hintergrund

Der vorgelegte Änderungsvorschlag wurde heute beraten, die finale Beschlussfassung im Ausschuss findet nächste Woche (4. Februar 2016) statt. Dann wird auch die neue Besetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt (NLM) erneut diskutiert. Die Beschlussfassung ist im Februar-Plenum vorgesehen.

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