Pressemeldung Nr. 221 vom

Erbschaftssteuer-Entscheidung des BVerfG:Heere: Erbschaftssteuer erhalten und zukunftsfähig ausgestalten

„Das Urteil ist nun ein klarer Handlungsauftrag an die Bundesregierung. Gemeinsam mit den Ländern muss geklärt werden, wie eine wirtschaftspolitisch vernünftige Erbschaftssteuer aussehen kann, die nicht wie bisher große Betriebsvermögen überprivilegiert. Es bleibt dabei unser Ziel, kleine und mittlere Unternehmen nicht in der Substanz zu gefährden und Arbeitsplätze zu schützen“, so Gerald Heere.

Darum geht's

Das Bundesverfassungsgericht beschränkt den Steuerrabatt für Firmenerben und zeigt Reformbedarf auf. Die grüne Landtagsfraktion setzt sich für eine zielgenaue und verfassungsfeste Vermögensbesteuerung ein und sieht die Erbschaftssteuer als eine Gerechtigkeitssteuer.

Das sagen die Grünen

Gerald Heere, haushalt- und finanzpolitischer Sprecher

„Wir sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Chance, die Erbschaftssteuer zu einer Gerechtigkeitssteuer umzubauen. Diese Landessteuer muss erhalten bleiben, um größere Vermögen weiterhin zur Finanzierung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit heranzuziehen."

„Das Urteil ist nun ein klarer Handlungsauftrag an die Bundesregierung. Gemeinsam mit den Ländern muss geklärt werden, wie eine wirtschaftspolitisch vernünftige Erbschaftssteuer aussehen kann, die nicht wie bisher große Betriebsvermögen überprivilegiert. Es bleibt dabei unser Ziel, kleine und mittlere Unternehmen nicht in der Substanz zu gefährden und Arbeitsplätze zu schützen.“

Hintergrund

In ihrem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen eine gleichmäßige Besteuerung. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2014 bezeichnete ein Verfassungsrichter die Erbschaftssteuer in ihrer jetzigen Form als „Subventionierung des Großkapitals“. Die Einnahmen der Erbschaftssteuer fließen allein den Ländern zu.

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