Pressemeldung Nr. 4287 vom

Hartz IV darf nicht zu teuren Umzugskarawanen führen - Göttinger Irrläufer im Verwaltungsvollzug korrigieren

Die Landtagsgrünen haben die Arbeitsagenturen und die kommunalen Träger aufgefordert, bei der Umstellung auf Hartz IV die Bewertungsregeln angemessen anzuwenden, damit für die Betroffenen nicht hohe F...

Die Landtagsgrünen haben die Arbeitsagenturen und die kommunalen Träger aufgefordert, bei der Umstellung auf Hartz IV die Bewertungsregeln angemessen anzuwenden, damit für die Betroffenen nicht hohe Folgekosten verursacht werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher Enno Hagenah bezieht sich auf die heute (Dienstag) bekannt gewordene Umzugsaufforderung an einen Göttinger ALG II-Bezieher, für den die Mietkosten nicht übernommen werden sollen, weil er eine um 18,34 Euro zu hohe Miete zahlt. "Das ist Warnsignal für mögliche Probleme beim Systemwechsel Anfang 2005", sagte der Grünen-Abgeordnete. Die in-ternen Verwaltungsvorgaben sollten dringend angepasst werden, damit solche Grenzfälle ohne Komplikationen bearbeitet werden können.
Offenbar sei in Göttingen wegen des dortigen Optionsmodells noch nicht "die notwendige Klärung über sinnvolle Toleranzgrenzen bei überschießenden Mietverpflichtungen" erfolgt, sagte Hagenah. In der Region Hannover dagegen sei in der Arbeitsgemeinschaft zwischen Region und Arbeitsagentur vereinbart, dass die ALG II-Empfänger keine Aufforderung zum Umzug erhielten, sondern selbst entscheiden könnten, ob sie den erhöhten Mietbetrag selbst zahlen oder aus Kostengründen lieber umziehen wollten.
"Eine pragmatische Lösung wie in der Region Hannover sollte in ganz Niedersachsen ange-wendet werden. Die ALG II-Empfänger dürfen nicht von einem Tag auf den anderen in das Bewertungsschema der Sozialämter gepresst werden", sagte der Grünen-Politiker.

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