Pressemeldung Nr. 164 vom

Vogelgrippe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:Hans-Joachim Janßen: Über Aufstallungspflicht vor Ort entscheiden

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch aufgestalltes Geflügel nicht

vor Viruseinträgen geschützt ist. Die Aufstallungspflicht von

Nutzgeflügel ist ein erheblicher Eingriff in die Haltungsbedingungen.

Deshalb muss immer anhand der konkreten Gefährdungslage vor Ort entschieden

werden“, so Hans-Joachim Janßen.

 

Darum geht´s

In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der Vogelgrippevirus H5N8 bei Wildgeflügel aufgetreten. Aus diesem Anlass wird die Aufstallung von Nutzgeflügel diskutiert, um Kontakte mit Wildgeflügel zu vermeiden.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher:

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch aufgestalltes Geflügel nicht vor Viruseinträgen geschützt ist. Die Aufstallungspflicht von Nutzgeflügel ist ein erheblicher Eingriff in die Haltungsbedingungen.  Deshalb muss immer anhand der konkreten Gefährdungslage entschieden werden. Die hängt von der Dichte der Nutztierbestände und der Zahl der Wildvögel ab. Deshalb ist es richtig, dass in Niedersachsen die Landkreise an Hand der Situation vor Ort entscheiden.“

„Wichtig ist es, den Kontakt zwischen Wild- und Nutzgeflügel weitestgehend einzuschränken und Futterplätze, Tränkewasser und Einstreu für Wildvögel unzugänglich zu halten. Hier ist jeder Geflügelhalter gefordert.“

Hintergrund

Die Aufstallung insbesondere von Wassergeflügel ist problematisch. In vielen Fällen verbleibt den Eigentümern nur die Tötung der Tiere. Deshalb sollte das Mittel einer landesweiten Aufstallungspflicht nur in letzter Konsequenz angewandt werden. Bislang ist in Niedersachsen noch kein Verdachtsfall aufgetreten.


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