Pressemeldung Nr. 171 vom

Vogelgrippe in Niedersachsen:Hans-Joachim Janßen: Stallpflicht allein ist nicht zielführend

„Es hat jetzt einen Betrieb im Zentrum der deutschen Geflügelwirtschaft getroffen. Aufgrund der hohen Konzentration der Tiere im Süden der Region Weser-Ems ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Virus auftritt, entsprechend hoch.“

Darum geht‘s

In der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg) wurde heute Morgen in einem Putenmaststall ein Virus der Gruppe H5 nachgewiesen. Ob es sich um den hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 handelt, ist noch nicht bestimmt. Vor Ort wurde mit der Tötung des Bestandes von 16.000 Tieren begonnen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer informierte entsprechend den Landtag.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Es hat jetzt einen Betrieb im Zentrum der deutschen Geflügelwirtschaft getroffen. Aufgrund der hohen Konzentration der Tiere im Süden der Region Weser-Ems ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Virus auftritt, entsprechend hoch.“

„In dem betroffenen Betrieb wurden die Tiere im Stall gehalten. Außerdem besteht im Landkreis Cloppenburg und den Nachbarlandkreisen bereits seit Wochen eine Aufstallungsanordnung. Das zeigt: Die Maßnahme der Stallpflicht allein ist nicht zielführend. Vielmehr müssen sogenannte Bio-Sicherheitsmaßnahmen streng beachtet werden. Zum Beispiel soll der Kontakt von Einstreu und Futtermittel mit der Umwelt vermieden werden und beim Betreten des Stalls Schutzkleidung getragen werden, die zuvor desinfiziert wird.“

„Auch andere mögliche Verbreitungswege müssen geprüft werden: Gibt es einen Bezug zur Jagd auf Wassergeflügel? Könnte der Virus auch aus der Putenbrüterei oder aus anderen Putenställen eingetragen worden sein? Diese Fragen sind noch zu beantworten.“

Zum Hintergrund

Es gilt, den Kontakt zum Wildgeflügel möglichst zu vermeiden: Frische Einstreu darf nicht im Freien lagern, Hühnerkot ist abzudecken. Auf Schadnager wie Ratten und Mäuse als Überträger ist besonders zu achten. Zudem sollten Ställe nur mit Schutzkleidung und nach Desinfektion betreten werden. Futter- und Wasserstellen bei Freilandgeflügel dürfen nicht für Wildvögel zugänglich sein. Eine verstärkte Vorsicht gilt auch bei der Jagd auf Wildvögel: Geschossene Vögel können das Virus in sich tragen. Deshalb ist ein Kleidungswechsel und Desinfektion nach der Jagd auf Wasserfederwild notwendig. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jagd auf Gänse und Enten bereits auf Anordnung des Landes untersagt.

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