Pressemeldung Nr. 210 vom

Bessere Ausstattung für Krippen kommt:Hamburg: Opposition stimmt gegen dritte Kraft

„Mit der Finanzierung einer dritten Betreuungskraft werden wir die pädagogische Arbeit in den Krippen deutlich verbessern. Ich bin froh, dass wir damit ein wesentliches Vorhaben der rot-grünen Koalition schrittweise verwirklichen können.“

Darum geht’s

Der Haushaltsausschuss des Landtages hat heute beschlossen, dass das Land ab dem 1. Januar 2015 die Finanzierung einer dritten Betreuungskraft in den Krippengruppen übernehmen wird.

Das sagen die Grünen

Julia Hamburg, kinderpolitische Sprecherin

„Mit der Finanzierung einer dritten Betreuungskraft werden wir die pädagogische Arbeit in den Krippen deutlich verbessern. Ich bin froh, dass wir damit ein wesentliches Vorhaben der rot-grünen Koalition schrittweise verwirklichen können.“

„Es ist bedauerlich, dass CDU und FDP im Kultus- und im Haushaltsausschuss des Landtages gegen die Finanzierung der Drittkraft gestimmt haben. Die Opposition hat es verpasst, ein Signal in Richtung der Initiativen zu schicken, dass es ihr um die Sache geht.“

„Die Argumentation der Opposition ist fadenscheinig. Erst konnte es ihr mit der Finanzierung der Drittkraft gar nicht schnell genug gehen. Jetzt behauptet sie, die Finanzierungsregelung sei mit der heißen Nadel gestrickt und müsste trotz positiver Resonanz der Angehörten erst grundsätzlich diskutiert werden. Offenbar geht es der Opposition nicht wirklich um eine schrittweise Entlastung der Angestellten von Krippen und eine Verbesserung der Betreuungssituation, sondern leider vornehmlich um die eigene parteipolitische Profilierung.“

Zum Hintergrund

Ab dem 1. Januar 2015 wird das Land die Kosten für eine Sozialassistentin oder einen Sozialassistenten als dritte Betreuungskraft in Krippengruppen übernehmen. Das Land finanziert zunächst eine Beschäftigung im Umfang einer halben Stelle. Dieser Beschäftigungsumfang wird bis zum Jahr 2020 schrittweise auf eine ganze Stelle gesteigert. Mit einer Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass auch andere Betreuungskräfte weiterhin als Drittkraft tätig bleiben können, die diese Tätigkeit mindestens seit dem 25. Juli 2014 bereits ausüben. Diese Betreuungskräfte bekommen die Chance, sich bis zum Jahr 2020 zur Sozialassistentin fortzubilden.

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