Pressemeldung Nr. 28 vom

Eigenständigen Kinderbedarf sofort ermitteln:GRÜNE zum Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz IV-Regelsätzen:

Die Landtagsgrünen sehen sich durch die heutige (Dienstag) Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze für Kinder bestätigt.

Die Landtagsgrünen sehen sich durch die heutige (Dienstag) Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze für Kinder bestätigt.

"Die Landesregierung ist jetzt gefordert, sich unverzüglich für die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission von Bund und Ländern einzusetzen, um den eigenständigen Bedarf von Kindern mit Leistungen nach dem SGB II zu ermitteln", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold. Bislang hätten sich die Länder und auch die Bundesregierung davor gedrückt.

Auch die jetzt mit dem Bundeskonjunkturprogramm geplante Anhebung der Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren auf 70 Prozent des Eckregelsatzes eines Erwachsenen sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein und genau wie der jetzt als verfassungswidrig eingestufte Regelsatz willkürlich festgesetzt.

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