Pressemeldung Nr. 62 vom

Grüne wollen namentliche Abstimmung zu umstrittener Änderung für Auszählverfahren in Kommunalparlamenten

Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl nun ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens in den Ausschüssen mindestens zum Teil kompensieren wollen. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Dies verändert nachträglich den Wert des Wahlergebnisses für die kleinen Parteien.

Darum geht‘s

Nach der Kommunalwahl und kurz vor Beginn der neuen Ratsperiode der Kommunalen Parlamente wollen SPD und CDU die Kommunalverfassung zu ihren Gunsten ändern. In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags in dieser Woche plant die GroKo, nachträglich eine Änderung des Auszählverfahrens für die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu beschließen. Das künftige so genannte Höchstzahlverfahren nach d’Hondt wäre zum Vorteil der großen Fraktionen in Ausschüssen von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten. Diese Änderung lehnt die Grünen-Fraktion ab, da sie den Wählerwillen verzerrt. Die Grünen-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Pläne zum Auszählverfahren im Gesetzentwurf der GroKo zur Kommunalverfassung wieder streicht. Die Grünen-Fraktion hat zudem am (heutigen) Montag beschlossen, zu diesem Änderungsantrag im Landtag am Mittwoch (13. Oktober) eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, Sprecherin für Kommunalpolitik:

„Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl nun ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens in den Ausschüssen mindestens zum Teil kompensieren wollen. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Dies verändert nachträglich den Wert des Wahlergebnisses für die kleinen Parteien. Damit wird die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigt. Zudem ignoriert die Landesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission, ein Jahr vor der Wahl das Wahlrecht nicht mehr zu ändern. Um diesen undemokratischen Akt zu verhindern, haben wir Grünen einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser streicht den Wechsel des Auszählverfahrens und sorgt weiterhin für eine faire Sitzverteilung und eine angemessene Beteiligung kleiner Fraktionen. Das stärkt die Demokratie mehr und bildet die Vielfalt unserer Gesellschaft besser ab als die geplante Rückkehr zum veralteten Auszählverfahren. In den Kreisen, Städten und Gemeinden in Niedersachsen gibt es massive Kritik an der willkürlichen Änderung des Auszählverfahrens durch SPD und CDU, weil diese als eher große Parteien davon zu Lasten der kleinen profitieren. Deshalb sollen die Landtagsabgeordneten von SPD und CDU im Landtag in namentlicher Abstimmung auch persönlich Farbe bekennen, dass sie diese umstrittene Änderung wollen.“

Hintergrund

Die von der Landesregierung geplante Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes soll unter anderem die Verteilung der Sitze in Fachausschüssen in kommunalen Räten neu regeln. Geplant ist, das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen vom bisherigen Verfahren Hare-Niemeyer auf das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren umzustellen. Mit dem von der Grünen Fraktion eingebrachten Änderungsantrag bleibt das bisher angewandte Verfahren nach Hare-Niemeyer zur Verteilung der Sitze in Fachausschüssen erhalten und damit die Empfehlung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), ein Jahr vor der Wahl das Wahlrecht nicht mehr zu ändern, berücksichtigt. (siehe Link)

Das Verfahren nach Hare-Niemeyer löste das d'Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die von der Landesregierung geplante Rückkehr zum d'Hondtschen Höchstzahlverfahren würde in vielen Fällen dazu führen, dass kleinere Parteien und Einzelbewerberinnen -bewerber in den wichtigen Gremien der politischen Willensbildung in kommunalen Vertretungen nicht mehr stimmberechtigt sind.

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