Pressemeldung Nr. 79 vom

Algerien, Marokko und Tunesien sind nicht sicher :GRÜNE: Wir lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab

„Wir kritisieren die Entscheidung der Großen Koalition, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären und zweifeln an deren Rechtmäßigkeit. Laut Bundesverfassungsgericht muss in einem sicheren Herkunftsstaat für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Schutz vor politischer Verfolgung bestehen. Dies ist in den drei Ländern nicht gegeben“, so Anja Piel.

 

Darum geht’s

Der Deutsche Bundestag hat Algerien, Marokko und Tunesien heute (13.05.2016) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Ein Entschließungsantrag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion, den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zurückzuziehen, wurde abgelehnt.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende

„Wir kritisieren die Entscheidung der Großen Koalition, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären und zweifeln an deren Rechtmäßigkeit. Laut Bundesverfassungsgericht muss in einem sicheren Herkunftsstaat für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Schutz vor politischer Verfolgung bestehen. Dies ist in den drei Ländern nicht gegeben. Darüber hinaus kommt es immer wieder und systematisch zu Verletzungen der allgemeinen Menschenrechte und der Pressefreiheit.“

Filiz Polat, flüchtlingspolitische Sprecherin

„Länder, die Homosexuelle wiederholt zu Freiheitsstrafen verurteilen, erfüllen nicht die Kriterien des ohnehin fragwürdigen Konstrukts eines sicheren Herkunftsstaates. Neben Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen sehen sich auch Frauen im Alltag Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Häufig werden sie vom politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.“

Zum Hintergrund

Wir GRÜNE lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Insbesondere im Fall von Algerien, Marokko und Tunesien dient es lediglich der Beschleunigung von Asylverfahren und der Entlastung der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Letzteres ist zwar wichtig, damit Deutschland seiner Verantwortung gerecht werden kann. Die Beschränkung von Verfahrensrechten von Schutzsuchenden ist dabei aber der falsche Weg.

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