Pressemeldung Nr. 97 vom

Grüne warnen vor Dumpinglöhnen für Busfahrer*innen mit Segen von Minister Althusmann

Minister Althusmann muss klarstellen, ob er Dumpinglöhnen im Busgewerbe den Weg bahnen will. Althusmann darf sich nicht hinter einem Beirat verstecken, der keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Unser Tariftreuegesetz regelt ganz klar: Nur er allein als zuständiger Arbeitsminister bestimmt, ob er in Niedersachsen dem Lohndumping für Busfahrer*innen Tür und Tor öffnet.

Darum geht’s

Die Grünen im Landtag fordern die Landesregierung auf, sich klar auf die Seite der Busfahrer*innen in Niedersachsen zu stellen und sich für deren anständige Bezahlung einzusetzen. Der Gesamtverband Verkehrsunternehmen Niedersachsen (GVN) und die sogenannte Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GöD) haben jetzt zum zweiten Mal einen Tarifvertrag vorlegt, zusätzlich zu den bestehenden beiden Tarifverträgen, die mit der Gewerkschaft verdi vereinbart wurde. Der neue Tarifvertrag soll das bislang gültige Mindest-Stundenentgelt um mehr als zehn Prozent auf gerade mal 12 Euro absenken. Ob ein solcher Dumping-Tarifvertrag, der 2017 bereits einmal unter Rot-Grün scheiterte, dieses Mal Erfolg hat und für repräsentativ erklärt wird, stellt laut Tariftreuegesetz in Niedersachsen Wirtschafts-und Arbeitsminister Althusmann fest. Doch wie aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, drückt sich der Minister vor seiner Verantwortung und verweist auf einen Beirat.

Das sagen die Grünen

Eva Viehoff, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:

„Minister Althusmann muss klarstellen, ob er Dumpinglöhnen im Busgewerbe den Weg bahnen will. Althusmann darf sich nicht hinter einem Beirat verstecken, der keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Unser Tariftreuegesetz regelt ganz klar: Nur er allein als zuständiger Arbeitsminister bestimmt, ob er in Niedersachsen dem Lohndumping für Busfahrer*innen Tür und Tor öffnet. Der Beirat der Tarifpartner*innen wirkt lediglich beratend mit. Es gibt zwei gültige Tarifverträge. Wenn Althusmann tatsächlich den Tarifvertrag des GVN zusätzlich zu den beiden bereits bestehenden für repräsentativ erklären sollte, dann ist er verantwortlich dafür, dass Busfahrer*innen in Niedersachsen in Zukunft schlechter bezahlt werden.

Der neue GVN-Tarifvertrag sieht vor, dass Busfahrer*innen künftig mindestens 1,56 Euro weniger pro Stunde erhalten. Wenn Minister Althusmann diesem Lohndumpings-Tarifvertrag tatsächlich zustimmen sollte, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Landesregierung, die sich ansonsten gern mit dem Label ‚Gute Arbeit‘ schmückt. Ein solcher Tarifvertrag führt arbeitsmarktpolitisch in eine Sackgasse: Die Branche klagt seit Jahren über Fachkräftemangel. Eine schlechtere Bezahlung würde die Situation weiter verschärfen.

Ich kann Minister Althusmann nur raten einen Tarifvertrag, der mit der sogenannten Gewerkschaft öffentlicher Dienst abgeschlossen wurde, besonders sorgfältig zu prüfen. Der GöD gehört zum Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB). Dieser Verband und seine Mitgliedsgewerkschaften stehen seit Jahren in der Kritik, Gefälligkeitstarifverträge mit Dumpinglöhnen abzuschließen. Auch die genannten Mitgliederzahlen werden angezweifelt. Die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Der Minister kann sich nicht wegducken. Er muss entscheiden, auf wessen Seite er steht.“

Zum Hintergrund

Aktuell liegen in Niedersachsen zwei gültige Tarifverträge vor. Sie schreiben vor, was Verkehrsunternehmen mindestens ihren Busfahrer*innen zahlen müssen, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten wollen. Beide Verträge wurden von der Dienstleistungsgesellschaft verdi mitverhandelt. Sie wurden während der rot-grünen Regierungszeit durch das niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsministerium für repräsentativ erklärt. Der damals ebenfalls vorgelegte Tarifvertrag des GVN scheiterte hingegen. Die beiden verdi-Tarifverträge sehen Stundenentgelte von mindestens 13,57 bis 14,05 Euro bzw. 14,47 bis 18,76 Euro vor. Der jetzt erneut eingebrachte GVN-Tarifvertrag würde das Niveau um mindestens 1,56 Euro auf 12,01 Euro absenken. Gemäß des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) befasst sich aktuell im Auftrag der Landesregierung ein Beirat mit dem GVN-Tarifvertrag und wird eine Empfehlung aussprechen. Letztlich muss allerdings Minister Althusmann als zuständiger Minister am Ende entscheiden, ob der GVN-Tarifvertrag für repräsentativ erklärt wird oder nicht (NTVergG §5 Absatz 4 Satz 1).

Zurück zum Pressearchiv