Statement:Grüne: Wahlen dürfen nicht durch Feinde der Demokratie unterlaufen werden
Dass sich die Richter*innen gegen eine Neuwahl entschieden haben, ist meiner Ansicht nach gut nachvollziehbar. Es darf nicht sein, dass antidemokratische Parteien wie die AfD durch eigene Fehler und Querelen gezielt Wahlen gefährden und Parlamente delegitimieren können. Solch perfides Vorgehen muss im Ansatz unterbunden werden
Die Landtagswahl vom Oktober 2022 muss nicht wiederholt werden. Die Richter*innen am Niedersächsischen Staatsgerichtshof verwarfen eine entsprechende Klage. Dazu sagt Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
Dass sich die Richter*innen gegen eine Neuwahl entschieden haben, ist meiner Ansicht nach gut nachvollziehbar. Es darf nicht sein, dass antidemokratische Parteien wie die AfD durch eigene Fehler und Querelen gezielt Wahlen gefährden und Parlamente delegitimieren können. Solch perfides Vorgehen muss im Ansatz unterbunden werden. Dazu trägt das heutige Urteil bei.
In der AfD wurden bei der Aufstellung ihrer Liste demokratische Grundsätze verletzt. Auch wenn der Staatsgerichtshof die dargelegten Sachverhalte nicht als Wahlrechtsfehler im eigentlichen Sinne wertet, wiegen die Vorwürfe weiter schwer: Misstrauen, Manipulation und Machtmissbrauch. Auch die Hinweise auf eine sogenannte Kriegskasse lassen an der Demokratietauglichkeit der Rechtsaußen-Partei zweifeln. Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion stehen nach wie vor unter dem Verdacht, gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben.