Pressemeldung Nr. 360 vom

GRÜNE von Bückeburger Urteil kaum überrascht - Auf präzisere Vorgaben des Gerichts für Wahlkreisgrößen gehofft

"Kaum überrascht" zeigte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Thomas Schröder über die Bückeburger Entscheidung zur Landtagswahl 1998. Inhaltlich habe der Staatsgerichtsho...

"Kaum überrascht" zeigte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Thomas Schröder über die Bückeburger Entscheidung zur Landtagswahl 1998. Inhaltlich habe der Staatsgerichtshof der klagenden Bürgerinitiative, aber auch CDU und Grünen recht gegeben und bestätigt, dass die Wahlkreiseinteilung der letzten Landtagswahl gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahlgleichheit verstieß.
Allein wegen der im Wahlanfechtungsverfahren vorgesehenen Abwägung zwischen der Bedeutung des Wahlfehlers für das Ergebnis einerseits und dem Bestandsschutz einer abgeschlossenen Wahl andererseits habe das Gericht eine Neuwahl des Landtages als "unverhältnismäßig" abgelehnt.
Bedauerlich sei zudem, dass das Gericht nicht die Gelegenheit genutzt habe, dem Parlament präzisere Vorgaben für zulässige Schwankungen bei der Wahlkreisgröße mitzugeben, sagte der Grünen-Politiker.
Neuwahlen hätten natürlich auch den Grünen Chancen für ein größeres landespolitisches Gewicht eröffnet, sagte Schröder weiter. Notwendiger und wichtiger als die jetzt ausgeschlossene Wiederholung der Landtagswahl sei für seine Partei jetzt aber, ob im Nachbarland Hessen der Weg zu Neuwahlen freigemacht werde. Schröder: "Der richtige Zuschnitt einiger Wahlkreise ist wichtig. Die Frage, ob ein Wahlsieg ungestraft mit schwarzen Kassen finanziert werden darf, muss uns aber allemal wichtiger sein."

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