Pressemeldung Nr. 28 vom

Grundrechte gelten auch in Corona-Zeiten:Grüne: Versammlungsfreiheit in Niedersachsen gewährleisten

In mehreren Orten hat die Polizei am Wochenende kleinere Versammlungen zur Geflüchteten-Politik zum Teil mit massiven Einsätzen aufgelöst – unter anderem in Hannover, Braunschweig, Göttingen und im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Darum geht’s

In mehreren Orten hat die Polizei am Wochenende kleinere Versammlungen zur Geflüchteten-Politik zum Teil mit massiven Einsätzen aufgelöst – unter anderem in Hannover, Braunschweig, Göttingen und im Landkreis Lüchow-Dannenberg. In Göttingen war die Demonstration genehmigt, anderenorts untersagten die Behörden die Versammlungen. In Braunschweig mussten sogar Kreidezeichnungen von den Demonstrierenden wieder von der Straße entfernt werden. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen darf in einem überschaubaren Rahmen demonstriert werden, wie am (heutigen) Montag (6. April) in Münster eine Anti-Atom-Mahnwache zeigt.

Die Grünen im Landtag fordern deshalb von der Landesregierung, dass sie Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes weiter gewährleistet. Sie sollte die aktuell anstehende Überarbeitung der Corona-Verordnung nutzen, um hier umgehend Klarheit zu schaffen und für ein einheitliches Vorgehen der Ordnungsämter und Polizeibehörden zu sorgen.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende

„Zweifellos ist der Umgang mit Demonstrationen und Versammlungen in Zeiten einschneidender Infektionsschutzmaßnahmen Neuland. Die Infektionskurve zu senken ist derzeit das Gebot der Stunde. Deshalb können zurecht keine Großveranstaltungen stattfinden. Das schließt aber keineswegs jegliche Art von Mahnwachen oder Demonstrationen aus. Eine komplette Verhinderung von Versammlungen, wie am Wochenende in Niedersachsen teilweise geschehen, ist nicht hinnehmbar. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und darf nur unter hohen Hürden eingeschränkt werden – das gilt auch in Krisenzeiten.

Die unterschiedliche Auslegung der Corona-Einschränkungen in Niedersachsen ist nicht nachvollziehbar. Das Ausüben von Grundrechten darf nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb fordere ich Ministerpräsident Weil auf, hier schnell für Klarheit zu sorgen, um in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit unter Auflagen zum Infektionsschutz zu garantieren. Die Landesregierung muss aktuell nach dem chaotischen Hin und Her bei ihrem jüngsten Erlass ihre Corona-Verordnung ohnehin deutlich überarbeiten. Sie wäre gut beraten, dies auch für eine Klarstellung zur Versammlungsfreiheit zu nutzen.“

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