Statement:Grüne: Verordnung der Landesregierung unpräzise und anfechtbar

„Die Verordnung zum Beherbergungsverbot ist mit sehr heißer Nadel gestrickt. Sie ist in vielen Teilen unklar und widersprüchlich.“

Zu der heute von der Landesregierung vorgestellten Verordnung zum Beherbergungsverbot sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz:

„Die Verordnung zum Beherbergungsverbot ist mit sehr heißer Nadel gestrickt. Sie ist in vielen Teilen unklar und widersprüchlich. Die Landesregierung läuft damit Gefahr, die Akzeptanz für notwendige Einschnitte im persönlichen Bereich zu verspielen.

Angesichts der bevorstehenden Herbstferien besteht zweifellos Handlungsbedarf, aber die Maßnahmen müssen nachvollziehbar und verständlich sein.

So fehlen zum Beispiel klare Konkretisierungen: während das RKI die 7-Tage-Inzidienz auf Landkreise und kreisfreie Städte bezieht, ist in der Verordnung die Rede von Gebieten und Einrichtungen. Vor Ort führt das zu mehr Unklarheit als dass Klarheit geschaffen wird.

Unverständlich ist auch, warum die über Airbnb gebuchten Unterkünfte offenbar nicht unter das Beherbergungsverbot fallen. Diese Art von Übernachtungsangeboten sind ebenfalls infektionsfördernd und müssen unter das Beherbergungsverbot fallen.

Wenig akzeptanzfördernd dürfte zudem das ‚Angebot‘ sein, mittels eines Tests den Urlaub doch noch antreten zu können. Denn auch der Landesregierung ist bewusst, dass es für die meisten Reisenden innerhalb von 48 Stunden keine Testergebnisse geben wird. Dass dieser Griff in die Trickkiste gegenüber Menschen, die möglicherweise schon vor Monaten ihren Urlaub gebucht haben und sich darauf freuen, nicht gut ankommt, sollte niemanden verwundern.

Unter dem Strich ist diese Verordnung einmal mehr unpräzise und juristisch anfechtbar.“

Zurück zum Pressearchiv