Pressemeldung Nr. 54 vom

Betreuung eines behinderten Kindes im Landkreis Emsland:Grüne: Verhalten des Landkreises beschämend und skandalös

"Das Verhalten des Landkreises finde ich äußerst beschämend. Es ist eine enorme Belastung für die Familie: Nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass die Familie eines behinderten Kindes quasi gesondert zur Kasse gebeten wird. Gelingende Inklusion wird hier aus rein bürokratischen Gründen erschwert."

Darum geht's

Im Landkreis Emsland sollen die Eltern eines Mädchens mit Behinderung, das in einem schulischen Lingener Hort nachmittags betreut wird, etwa 550 Euro zusätzlich pro Monat im Vergleich zu den Beiträgen von Eltern nichtbehinderter Kinder zahlen. 

Das sagen die Grünen

Thomas Schremmer, sozialpolitischer Sprecher

"Das Verhalten des Landkreises finde ich äußerst beschämend. Es ist eine enorme Belastung für die Familie: Nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass die Familie eines behinderten Kindes quasi gesondert zur Kasse gebeten wird. Gelingende Inklusion wird hier aus rein bürokratischen Gründen erschwert."

"Deutschland hat bereits 2009 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, das muss doch gerade für die öffentlichen Einrichtungen und die Verwaltung eine besondere Verpflichtung sein. Ich hoffe sehr, dass der zuständige CDU-Landrat Winter seine Entscheidung überdenkt und diese Diskriminierung beendet.“

Volker Bajus, regionaler Abgeordneter

"Ich wundere mich sehr über die Gebührenpolitik des Landkreises. Das passt eigentlich nicht zum Selbstverständnis und Selbstbewusstsein des Emslandes. Für eine moderne Wachstumsregion sind Bildung und Familienfreundlichkeit entscheidende Faktoren und Inklusion eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Behörde muss ihre Entscheidung umgehend korrigieren."

Zum Hintergrund

Die zuständige Landkreisverwaltung will entgegen der Empfehlung des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht den Regelbeitrag erheben und beruft sich auf die aktuelle Sozialgesetzgebung. Dazu ist mittlerweile eine Klage vor dem Sozialgericht Osnabrück anhängig. Andere Kommunen wie die Region Hannover machen keine Unterschiede bei den Beiträgen wegen eines zusätzlichen Betreuungsaufwandes.

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