Statement:Grüne: Verfassungsschutzgesetz muss auch in Niedersachsen auf den Prüfstand

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht große Teile des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes als verfassungswidrig erklärt. Das bestärkt die Auffassung der Grünen im Landtag Niedersachsen sowie im Bundestag, dass es eine Neubewertung des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes braucht.

Marie Kollenrott, rechts- und verfassungspolitische Sprecherin der Grünen im Niedersächsischen Landtag

Diese wichtige Entscheidung stärkt die Grundrechte und hat eine Signalwirkung über Bayern hinaus. Auch die niedersächsische Landesregierung muss nun ihre viel kritisierte Novelle des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom letzten Jahr neu bewerten. Wir sehen uns in unserer bereits damals geäußerten Kritik insbesondere an der Absenkung der Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter V-Leute und an der längerfristigen Observationen ohne zusätzliche parlamentarische Kontrolle bestärkt. Wir werden eine zeitnahe Unterrichtung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu den Konsequenzen aus diesem Urteil beantragen.

Helge Limburg, niedersächsischer MdB und rechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion

Jetzt rächt sich, dass die Große Koalition in Niedersachsen sämtliche Forderungen nach einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in den Wind geschlagen hat. Insbesondere die damaligen Forderungen der CDU, die noch weitergehende Grundrechtseingriffe vorgesehen hatten, waren und sind offenkundig grundgesetzwidrig. Die Landesregierung darf jetzt nicht lange abwarten, sondern muss schnell ein Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das nicht seinerseits den Makel der Verfassungswidrigkeit trägt.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat gestern das bayerische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Beispielsweise seien der Einsatz so genannter V-Leute oder längerfristige Beobachtungen von einzelnen Personen (Observationen) nur unter hohen Hürden zu lässig und auch nur nach einer vorherigen unabhängigen Kontrolle. Die Entscheidung hat eine Signalwirkung auch für Niedersachsen, wo die genannten Befugnisse des Landesverfassungsschutzes durch die Große Koalition ausgebaut wurde, ohne dass Kontrollbefugnisse des Landtages oder der G10-Kommission entsprechend ausgeweitet worden sind. 

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