Pressemeldung Nr. 70 vom

GRÜNE: Verfassungsgerichtsurteil zum bayerischen Versammlungsrecht „Signal an den Überwachungskameramann Schünemann“

Die Landtagsgrünen sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsrecht ein „Signal an den Freund der Videokameras und Richtmikrofone Schünemann“.

Die Landtagsgrünen sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsrecht ein "Signal an den Freund der Videokameras und Richtmikrofone Schünemann". Der Karlsruher Urteilsspruch sei "ein Punktsieg für die Grundrechte" sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese am Freitag (heute) in Hannover. Erneut werde eine "versammlungsfreundliche Gesetzgebung für Demonstrationen" gefordert, in der die Befugnis zur diffusen Videoüberwachung ausgeschlossen ist. "Das bayerische Gesetz war zu polizeifreundlich – und genau das droht auch in Niedersachsen!", sagte der Grünen-Politiker. "Jetzt müssen hier die Alarmsirenen heulen und der Innenminister muss abrüsten."

Schünemann müsse erkennen, dass mit diesem Urteil an ihn der klare Auftrag für die Formulierung eines modernen und demokratiefreundlichen Demonstrationsrechts ergehe, sagte Briese. Die "prinzipienfesten Hüter der Grundrechte im Verfassungsgericht" würden auch dem repressionsverliebten Innenminister in Hannover genau auf die Finger schauen. "Die Botschaft aus Karlsruhe lautet: Weniger Überwachung – mehr Demonstrationsfreiheit", sagte der Grünen-Politiker. Das "frische und bürgerfreundliche Versammlungsgesetz", das seine Fraktion bereits in den Landtag eingebracht habe, sei dafür die Garantie. "Schünemann muss nur noch zustimmen. Besser geht es nicht."

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