Statement:Grüne: Soziale Not gehört nicht vor Gericht
Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist sozialpolitisch richtig und rechtspolitisch überfällig. Die derzeitige strafrechtliche Verfolgung trifft vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können
Bundesjustizministerin Hubig hat vorgeschlagen, Fahren ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Derzeit verursachen Verfahren und Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Fahrten ohne Fahrschein noch Kosten von etwa 200 Millionen Euro im Jahr. Dazu sagt Evrim Camuz, rechtpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist sozialpolitisch richtig und rechtspolitisch überfällig. Die derzeitige strafrechtliche Verfolgung trifft vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können. In den allermeisten Fällen gründen die Fälle nicht auf krimineller Energie, sondern auf sozialer Not. Dass hieraus Strafverfahren, Geldstrafen oder sogar Ersatzfreiheitsstrafen erwachsen, ist weder verhältnismäßig noch zielführend. Soziale Not gehört nicht vor Gericht. Deswegen ist die Entkriminalisierung ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und entlastet zugleich Justiz und Strafvollzug.
Klar ist aber auch: Die Debatte darf hier nicht enden. Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders häufig wirtschaftlich benachteiligte Menschen und verschärfen ihre Lage zusätzlich, anstatt Resozialisierung zu fördern. Der dazu von SPD und Grünen beschlossene Antrag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen und für mehr Hilfeangebote bietet eine gute Grundlage.
Wir wollen eine sozial gerechte und praxisnahe Lösung: Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, darf nicht zwangsläufig eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.