Statement:Grüne: Schacht Konrad nach heutigen Maßstäben nicht genehmigungsfähig

Es ist völlig aus der Zeit gefallen, Schacht Konrad weiter gegen alle Widerstände durchzudrücken. Das Standortauswahlgesetz sollte der Maßstab auch für den Umgang mit schwach- und mittelradioaktivem Müll sein. Für die hochradioaktiven Abfälle wurde mittlerweile ein transparentes und partizipatives Suchverfahren gestartet.

Das Bündnis Salzgitter gegen Schacht Konrad hat heute (Donnerstag) einen Antrag auf Widerruf des Planfeststellungbeschlusses für das geplante Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Müll an Umweltminister Olaf Lies übergeben. Die Grünen unterstützen dieses Anliegen.

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin der Grünen im Landtag: 

Es ist völlig aus der Zeit gefallen, Schacht Konrad weiter gegen alle Widerstände durchzudrücken. Das Standortauswahlgesetz sollte der Maßstab auch für den Umgang mit schwach- und mittelradioaktivem Müll sein. Für die hochradioaktiven Abfälle wurde mittlerweile ein transparentes und partizipatives Suchverfahren gestartet. Es macht durchaus Sinn, die Standortsuche für die unterschiedlichen Atommüllarten zu entkoppeln und jetzt eine belastbare Strategie auch für den Umgang mit allen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen zu entwickeln.

Imke Byl, energie- und klimapolitische Sprecherin der Grünen im Landtag:

„Das Aktionsbündnis legt den Finger in die Wunde. Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gibt es in der Bundesrepublik keine sichere Entsorgungsstrategie. Das geplante Endlager Schacht Konrad wäre nach heutigen Maßstäben nicht genehmigungsfähig. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass das Bergwerk entsprechend dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nachgerüstet werden kann. Dennoch treibt der Bund den Umbau des alten Bergwerks stur voran.“

Hintergrund:

Das genehmigte Einlagerungsvolumen von Schacht Konrad deckt nur die Hälfte des anfallenden Volumens von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ab. Für die sogenannten „nicht Konrad-gängigen“ Abfälle aus der Urananreicherung und die Rückholung aus der Asse soll ein zweiter Endlagerstandort gefunden werden.  

Das Standortauswahlgesetz sieht vor, diese Abfälle möglichst am Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in einem Zweitbergwerk „mitunterzubringen“. Eine Entscheidung darüber fiele frühestens im Jahr 2031. 

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