Pressemeldung Nr. 589 vom

Grüne: Oppermanns Modell bevorzugt Traditions-Universitäten

Trotz zahlreicher Änderungen des ursprünglichen Entwurfs stößt die von Wissenschaftsminister Oppermann (SPD) vorgelegte Novelle für das Niedersächsische Hochschulgesetz bei der Landtagsfraktion von Bü...

Trotz zahlreicher Änderungen des ursprünglichen Entwurfs stößt die von Wissenschaftsminister Oppermann (SPD) vorgelegte Novelle für das Niedersächsische Hochschulgesetz bei der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen weiterhin auf Ablehnung. "Das vorgesehene Stiftungsmodell wird eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der niedersächsischen Hochschullandschaft etablieren", erklärte der Grünen-Abgeordnete Michel Golibrzuch am Dienstag in Hannover.
Auch die Rechtsform einer gemeinnützigen Körperschaft ermögliche den Hochschulen Zustiftungen durch Unternehmen und Privatleute. Für einzelne Universitäten sei das Modell deshalb nicht aus steuerlichen Gründen interessant, sondern weil die Hochschul-Liegenschaften als Stiftungsvermögen übertragen werden sollen. Golibrzuch: "Universitäten mit einem großen Streubesitz an Grundstücken können sich auf diese Weise zusätzliche Mittel erschließen." Mit dem von Oppermann propagierten Leistungsbezug habe dies indes nichts zu tun.
Zwar möchte auch der Grünen-Politiker den Hochschulen einen Anreiz geben, ihre Grundstücke möglichst effizient zu bewirtschaften. Zusätzliche Einnahmen aus Verkauf oder Vermietung sollten jedoch zu 40 % ans Wissenschaftsministerium zurückfließen und dort zweckgebunden für Hochschulbauten im ganzen Land eingesetzt werden. Golibrzuch: "Das Oppermansche Stiftungsmodell bevorzugt Traditions-Universitäten mit großen Liegenschaftsreserven. Jüngere Universitäten sowie sämtliche Fachhochschulen werden eklatant benachteiligt."

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