Pressemeldung Nr. 279 vom

Grüne: Novelle zum Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist verfassungsrechtliches Monstrum

Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Hans-Albert Lennartz stellt fest, dass „die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus den Urteilen der Bundesverfassungsgerichts nicht lernen wollen. Dies hat z.B. die vorbeugende Telefonüberwachung in Niedersachsen für nichtig erklärt."

Nach der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes zum Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Nds. SOG) im Innenausschuss des Landtages stellt der innenpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Hans-Albert Lennartz fest, dass "die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus den Urteilen der Bundesverfassungsgerichts nicht lernen wollen. Dies hat z.B. die vorbeugende Telefonüberwachung in Niedersachsen für nichtig erklärt."

In Zukunft sollen nach dem Willen der Landesregierung polizeiliche Überwachungsmaßnahmen in Niedersachsen auch dann zulässig sein, wenn es nicht nur um die Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung geht, sondern selbst bei Bagatelldelikten, so Lennartz.

Im Bereich der vorbeugenden Telefonüberwachung soll das Abhören nur dann untersagt sein, wenn das abzuhörende Gespräch sich "ausschließlich" um private Lebenssachverhalte der Gesprächspartner drehe. Mit dieser einschränkenden Formulierung geht die Ausschussmehrheit von CDU/FDP erneut das rechtliche Risiko einer nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Regelung ein. "Eine Reihe weiterer vergleichbarer Bedenken der Juristen des Landtages wurde von der Ausschussmehrheit ignoriert in der Hoffnung: Wo kein Kläger, da kein Richter", sagte der Innenpolitiker. Nach Auffassung von Lennartz blieben sich die Mehrheitsfraktionen in dieser Vorgehensweise treu. Unverständlich bleibt insbesondere die Zustimmung der FDP, die nach dem Urteil des BVerfG zum Nds. SOG im Juli 2005 Besserung versprochen hatte.

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