Statement:Grüne - Neue Corona-Verordnung benachteiligt Jugendarbeit - Auch Konzepte für die Behindertenhilfe fehlen

Mit ihrer neuen Verordnung übergeht die Landesregierung erneut im sozialen Bereich die Interessen der Betroffen. Sie schreibt vor, dass Jugendarbeit nur unter Aufsicht von Hauptamtlichen zugelassen werden soll. Ehrenamtliche Kräfte, die in der Praxis die Hauptarbeit leisten, dürfen nur unterstützen.

Die Landesregierung hat am Freitag (22. Mai) eine neue Corona-Verordnung vorgelegt mit weiteren Lockerungen, die bereits ab Montag gelten. Bei den Angeboten der Behindertenhilfe und der Jugendarbeit übergeht die Landesregierung die Anforderungen in der Realität. 

Volker Bajus, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

Mit ihrer neuen Verordnung übergeht die Landesregierung erneut im sozialen Bereich die Interessen der Betroffen. Sie schreibt vor, dass Jugendarbeit nur unter Aufsicht von Hauptamtlichen zugelassen werden soll. Ehrenamtliche Kräfte, die in der Praxis die Hauptarbeit leisten, dürfen nur unterstützen. Das geht leider an der Realität der Jugendarbeit völlig vorbei. Die meisten Angebote werden nun mal ehrenamtlich geleitet. Das dürfte auch auf der Fachebene des Sozialministeriums bekannt sein.

Mir ist völlig unbegreiflich, warum die Landesregierung die Angebote der Jugendarbeit schlechter stellt, als den Breitensport, wo ehrenamtliche Aufsicht ausreicht. Das sorgt bei den Jugendverbänden zu Recht für Verärgerung, umso mehr, als diese in den vergangenen Tagen das Ministerium rechtzeitig auf die Benachteiligung hingewiesen hatten.

Auch bei der Behindertenhilfe bleibt völlig unklar, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden kann. Die Betroffenen warten sehnsüchtig auf die Öffnung ihrer Einrichtungen. Aber die Träger brauchen Hilfe bei der Umsetzung und der Erstellung entsprechender Hygienekonzepte. Seit Wochen warten sie auf Hinweise des Ministeriums. Warum wurde die Zeit nicht genutzt, um jetzt mit den Trägern vorbereitet in die Öffnung zu gehen?

Ausgerechnet in den ureigenen Aufgabenbereichen des Sozialministeriums mangelt es an klaren Regeln und Konzepten. Das ist für die jungen Menschen in der Jugendarbeit und Menschen mit Behinderung sehr enttäuschend.

Hintergrund

Erneut erweist sich die fehlende frühzeitige Einbeziehung des Landtags und der jeweiligen Verbände als großes Manko. Die Grünen im Landtag wiederholt kritisiert, dass die Erarbeitung der Verordnungen weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung von Parlament und Betroffenen erfolgt. Eine kritische Diskussion würde die Qualität und Klarheit der Regelungen verbessern. Die frühzeitige Information des Landtags ist laut Landesverfassung in Art. 25 nicht nur für Gesetze, sondern auch für gravierende Verordnungen vorgesehen. Weil dies nicht geschieht, bereiten Grünen- und FDP-Fraktion eine Klage per Eilantrag beim Staatsgerichts in Bückeburg vor.

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