Pressemeldung Nr. 437 vom

Umweltministerium hatte früher als behauptet Kenntnis von Herkunft und Belastung radioaktiver Laugen:GRÜNE nach Zeugenvernehmung im Asse-PUA:

Nach der heutigen Befragung von Jens von den Eichen im Untersuchungsausschuss zum Asse-Skandal sieht der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel bestätigt, dass das Umweltministerium spätestens im November 2007 Kenntnis von den übermäßig radioaktiv belasteten Laugen im Atommülllager gehabt haben müsste.

Nach der heutigen (Donnerstag) Befragung von Jens von den Eichen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Asse-Skandal sieht der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Stefan Wenzel bestätigt, dass die Verantwortlichen im Niedersächsischen Umweltministerium spätestens im November 2007 Kenntnis von den übermäßig radioaktiv belasteten Laugen im Atommülllager gehabt haben müssen. „Es muss auf schärfste kritisiert werden, dass Umweltminister Sander und Staatssekretär Birkner jede politische und organisatorische Verantwortung von sich ge-wiesen und stattdessen den Mitarbeiter einer nachgeordneten Behörde zum Alleinschuldigen abgestempelt haben“, sagte der Grünen-Politiker in Hannover. "Wenn die Konsequenz des milliardenschweren Asse-Desasters nur eine Geldbuße über 1.000 Euro sein soll, müsste man auch ernsthaft an der Fähigkeit der Judikative zur Aufarbeitung schwerer Umweltvergehen zweifeln.“

Der als Schlüsselzeuge geltende Mitarbeiter des Landesbergamtes wurde kurz nach Bekanntwerden des Skandals mit einem Disziplinarverfahren belegt und konnte deshalb erst jetzt zu diesem Thema befragt werden. Wenzel sieht danach als erwiesen an, dass die Behauptung der Spitze des Umweltministeriums, erst am 12. Juni 2008 Kenntnis von stark radioaktiv kontaminierten Laugen erhalten zu haben, nicht zutreffen kann. „Mit der heutigen Aussage sind die Parolen von Sander und Birkner unglaubwürdig“, sagte der Grünen-Politiker.

Wenzel kritisierte die erst 2011 erfolgte Trennung von Genehmigungsverfahren und Bergaufsicht als „zu spätes Eingeständnis organisatorischer Mängel im Landesbergamt“. Bezeichnend sei zudem, dass dem Untersuchungsausschuss die Disziplinarakte für die heutige Vernehmung trotz Beweisbeschluss nicht vorgelegt wurde.

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