Pressemeldung Nr. 218 vom

GRÜNE: Maßnahmen gegen Lohndumping und Billigvergabe praxisuntauglich - Bauvergabe in Gifhorn ohne geltenden Tariflohn

Als praxisuntauglich haben die Landtagsgrünen den sogenannten Tariftreueerlass des Landes zur Bekämpfung von Lohndumping und Billigvergabe bezeichnet. Wie sich jetzt anhand eines aktuellen Vergabefall...

Als praxisuntauglich haben die Landtagsgrünen den sogenannten Tariftreueerlass des Landes zur Bekämpfung von Lohndumping und Billigvergabe bezeichnet. Wie sich jetzt anhand eines aktuellen Vergabefalles im Landkreis Gifhorn herausgestellt hat, ist die Regelung bei den zuständigen Landkreisbeamten noch nicht einmal bekannt.
Dies berichteten Vertreter der Innung im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für den Ausbau einer Berufsschule. Der Erlass, nach dem jedes beauftragte Unternehmen erklären muss, dass es seine Mitarbeiter nach dem in Niedersachsen üblichen Tarif entlohnt, sei als Kriterium bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden, sagte der baupolitische Sprecher der Grünen Enno Hagenah am Freitag in Hannover. „Es stellt sich auch heraus, dass der Erlass für die Kommunen nicht so verbindlich ist, dass wirklich der zwischen den Tarifparteien in Niedersachsen vereinbarte Lohn gezahlt werden muss. Faktisch reicht vielmehr schon die Zusicherung, dass die beauftragte Firma den Mindestlohn West zahlt, der weit unter dem tatsächlichen Tariflohn liegt“.
Hagenah forderte von der Landesregierung ein Landesvergabegesetz, dass zu einer größeren Verbindlichkeit der Tariftreue führe. Dadurch sei der Kampf gegen Lohndumping und Billigvergabe schärfer zu führen als mit dem geltenden Erlass. Einen entsprechenden Antrag, der auch von den Gewerkschaften unterstützt wird, hatten die Grünen im Landtag vorgelegt. Darüber hinaus müsse das in Nienburg praktizierte Modell zur Überprüfung der Tariftreue auf den Baustellen landesweit eingeführt werden, „Wenn dort ermittelt wurde, dass über 30% der Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlt wurden, wird es im ganzen Land nicht anders sein. Also sollte auch so wie in Nienburg geprüft werden.“
hs

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