Statement:Grüne: Landesregierung muss Verordnung zum Beherbergungsverbot unverzüglich ändern

Die Menschen aus dem Landkreis Gütersloh werden durch das Beherbergungsverbot in ihren Grundrechten eingeschränkt. Das ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Infektionslage das erfordert. Seit einigen Tagen ist das aber nicht mehr der Fall. Auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht deutlich, dass das Verbot unverzüglich aufzuheben ist.

Zu der Ankündigung der Niedersächsischen Landesregierung, das Beherbergungsverbot für Menschen aus dem Landkreis Gütersloh erst am kommenden Montag aufheben zu wollen erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Niedersächsischen Landtag:

„Die Menschen aus dem Landkreis Gütersloh werden durch das Beherbergungsverbot in ihren Grundrechten eingeschränkt. Das ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Infektionslage das erfordert. Seit einigen Tagen ist das aber nicht mehr der Fall. Auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht deutlich, dass das Verbot unverzüglich aufzuheben ist. Die Landesregierung begeht mit ihrer Weigerung, die entsprechende Verordnung sofort zu ändern, sehendes Auges Rechtsbruch. Damit erweist sie sich zum wiederholten Male als unfähig oder unwillig, ihre Coronaverordnung zeitnah an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und rechtlich sauber zu formulieren. So wird ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit und Verwirrung vor Ort erzeugt.“

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