Statement:Grüne: Land darf Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht gefährden – Schnelle finanzielle Absicherung und bessere Anerkennung notwendig

Menschen mit Behinderungen haben es derzeit besonders schwer. Sie sind sozial isoliert, gehören selber häufig zur Risikogruppe für Corona-Infektionen und ihre Einrichtungen sind überwiegend geschlossen. Die Inklusion ist quasi gerade ausgesetzt. In dieser Situation braucht es ein deutliches politisches Zeichen für die Einrichtungen und die Betroffenen selbst.

Mehr als 50 Interessensvertretungen von Einrichtungen der Behindertenhilfe in Niedersachsen haben sich am Montag (11. Mai)  in einem Offenen Brief an die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände gewandt. Nicht nur Schulen und Kitas mussten seit Ausbruch der Corona-Pandemie schließen, auch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sind bisher ohne ausreichende finanzielle Absicherung. Gemeinsam fordern sie, dass das Land die Einrichtungen der Eingliederungshilfe schnell finanziell absichert und ihre Arbeit künftig mehr anerkennt. Die Grünen im Landtag unterstützen die Forderungen von Verdi und den Betriebsräten der Träger der Behindertenhilfe.

Volker Bajus, sozialpolitischer Sprecher:

„Menschen mit Behinderungen haben es derzeit besonders schwer. Sie sind sozial isoliert, gehören selber häufig zur Risikogruppe für Corona-Infektionen und ihre Einrichtungen sind überwiegend geschlossen. Die Inklusion ist quasi gerade ausgesetzt. In dieser Situation braucht es ein deutliches politisches Zeichen für die Einrichtungen und die Betroffenen selbst. Ministerpräsident Weil und Sozialministerin Reimann dürfen nicht länger wegschauen. Sie sollten jetzt schnell klarstellen, dass die Einrichtungen in Niedersachsen wie in anderen Bundesländern auch mit einer 100 Prozent-Förderung rechnen können.

Denn die Mittel dafür stehen im Haushalt zur Verfügung. Der Verdacht drängt sich auf, die Landesregierung wolle ausgerechnet auf Kosten der Behindertenhilfe und der Inklusion sparen. Das wäre fatal. Und es ist kein Wunder, dass die Einrichtungen der Behindertenhilfe und ihre Beschäftigten sich zu wenig wertgeschätzt fühlen. Die Forderung nach einem Bonus analog zum Altenpflegebereich ist daher absolut angemessen.“

Hintergrund

Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz haben Bundestag und Bundesrat erst Ende März 2020 die gesetzlichen Voraussetzungen für Corona-Hilfe an die Behindertenhilfe geschaffen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhalten seither weiterhin Zuschüsse, auch wenn sie aus Infektionsschutzgründen ihre Leistungen derzeit nicht erbringen können. Die Länder können dabei über den Standard-Satz von 75 Prozent hinaus gehen. Davon machen andere Bundesländer Gebrauch. Einrichtungen der Behindertenhilfe haben so gut wie keine Einsparmöglichkeiten. Ihre Angebote sind für die Inklusion unerlässlich. Die Grüne Landtagsfraktion fordert in einem aktuellen Entschließungsantrag von der Landesregierung eine steuerfreie, monatliche, auf 6 Monate befristete, steuerfinanzierte Landeszulage in Höhe von 500 € für alle Pflegekräfte in Krankenhäusern und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die auch Pflegekräfte in der Behindertenhilfe einschließt.

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