Pressemeldung Nr. 53 vom

Niedersachsens Innenminister ändert Erlass für Abschiebungen:GRÜNE kritisieren Verschärfung der Abschiebungspraxis

Innenminister Pistorius verschärft ohne Not die niedersächsische Abschiebungspraxis. Humanitäre Aspekte bleiben auf der Strecke. Auf langjährigen Aufenthalt und die damit einhergehende Verwurzelung von Geflüchteten wird keine Rücksicht mehr genommen. Die Ausländerbehörden werden von ihren Beratungspflichten zu freiwilliger Rückkehr und Rückkehrhilfen weitgehend entbunden.

Darum geht's

Die Grünen im Landtag kritisieren die jüngste Änderung des sogenannten Rückführungserlasses durch Innenminister Pistorius. Mit der Erlass-Änderung vom 7. Juli hat Pistorius die Abschiebepraxis für Geflüchtete aus Niedersachsen wieder erheblich verschärft und zahlreiche während der rot-grünen-Regierungszeit erreichten humanitäre Maßstäbe wieder über Bord geworfen. Zahlreiche Einwände des Flüchtlingsrates blieben unberücksichtigt. Zu den Änderungen zählen u.a. Wegfall der Pflichten zur Beratung der Betroffenen, Wegfall von Dokumentationspflichten, Erleichterung für Abschiebehaft. Ein GRÜNEN-Antrag bereits aus 2019 zur Entschärfung der niedersächsischen Abschiebungspraxis ist von SPD und CDU dagegen bislang im Innenausschuss inhaltlich nicht beraten worden. Die Folgen der Erlassänderung waren zuletzt vorige Woche bei einer nächtlichen Abschiebung einer alleinerziehenden Romni mit ihrer schwerbehinderten sechsjährigen Tochter nach Serbien zu erleben.

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, Sprecherin für Migrationspolitik:

„Innenminister Pistorius verschärft ohne Not die niedersächsische Abschiebungspraxis. Humanitäre Aspekte bleiben auf der Strecke. Auf langjährigen Aufenthalt und die damit einhergehende Verwurzelung von Geflüchteten wird keine Rücksicht mehr genommen. Die Ausländerbehörden werden von ihren Beratungspflichten zu freiwilliger Rückkehr und Rückkehrhilfen weitgehend entbunden. Sie sollen auf andere Stellen verweisen, was angesichts der Sparpläne der Landesregierung für die Migrationsberatung geradezu zynisch ist. Auch die besondere Rücksichtnahme auf vulnerable Gruppen ist passé. Der Ausnahmecharakter nächtlicher Abschiebungen kann zukünftig nicht mehr überprüft werden, weil die Dokumentationspflicht entfällt.

Die Behörden werden nicht mehr darauf hingewiesen, dass die Abschiebungshaft als Ultima Ratio sehr gut überlegt und begründet sein muss. Sie müssen nicht mehr prüfen, ob Alternativen zur Abschiebungshaft wie Meldeauflagen, Sicherheitsleistung oder räumliche Beschränkungen bestehen.“

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