Pressemeldung Nr. 947 vom

GRÜNE Kritik am "Probelauf zur Rasterfahndung"

Auf scharfe Kritik der Grünen-Landtagsfraktion stößt der "niedersächsische Probelauf zur Rasterfahndung". "Die Forderung an die Universitäten, Daten über Studenten auch ohne Rechtsgrundlage herauszurü...

Auf scharfe Kritik der Grünen-Landtagsfraktion stößt der "niedersächsische Probelauf zur Rasterfahndung". "Die Forderung an die Universitäten, Daten über Studenten auch ohne Rechtsgrundlage herauszurücken, grenzt an Nötigung", sagte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar am (heutigen) Dienstag in Hannover. Auch für Niedersachsen müsse weiterhin gelten, dass Maßnahmen der Regierung nicht nach Stimmungslage sondern nur auf Grundlage rechtmäßiger Entscheidungen und Gesetze durchgeführt werden dürfen.
Das Vorgehen des Innenministeriums schüre selbst eine gefährliche Stimmung, sagte die Grünen-Politikerin. "Wer nicht freiwillig und vorbehaltlos alles unterstützt, was als Terrorismusbekämpfung definiert wird, steht damit unter dem Verdacht der Sicherheitsgefährdung."
Stokar sieht die Grünen-Kritik an der "löchrigen Gesetzesvorlage zur Rasterfahndung" in Niedersachsen bestätigt. Die Landesregierung möchte die Maßnahme nach dem alleinigen Ermessen der Polizei, lediglich kontrolliert durch das Innenministerium, ermöglichen. "Die jetzige Rasterfahndung im Vorgriff zeigt, dass das Innenministerium nicht an einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle interessiert ist. Die Philosophie des Innenministers laute schlicht "der Zweck heiligt die Mittel".
Von der SPD forderte Stokar, den Änderungsantrag der Grünen aufzugreifen, der die richterliche Anordnung, die Zweckbindung zur Bekämpfung des Terrorismus und die klare Definition der Datenlöschung Unschuldiger regelt. Für den aus Bayern abgeschriebenen Antrag der SPD werde es keine grüne Zustimmung geben. "Die Regierungsfraktion hat in den Ausschussberatungen bisher nicht einen einzigen Grund genannt, warum Regelungen, nach denen zum Beispiel Herr Koch in Hessen die richterlich bestätigte Rasterfahndung durchführt, in Niedersachsen keine ausreichende Rechtsgrundlage sein können".
Nach Stokars Meinung ist der Probelauf als Wahlkampfsignal des Ministerpräsidenten zu werten, frei nach der Devise "alles was Stoiber kann, kann ich viel besser!".

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