Pressemeldung Nr. 109 vom

Frackinggesetz der Groko:Grüne: Klare Absage an Fracking sieht anders aus

"Der Beschluss der Großen Koalition enthält zu unserem Bedauern keine generelle Absage an jede Art des Frackens. Die Bundesregierung entwickelt nicht die Kraft, die umweltpolitischen Erfordernisse vollständig in bundesweit einheitlichen ?Sicherheits- und Umweltstandards abzubilden. Es bleibt damit ein Kompromiss."

Darum geht's

Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss zum Frackinggesetz geeinigt. Laut Beschluss der schwarz-roten Regierungsfraktionen soll das Fracking von unkonventionellem Schiefergas grundsätzlich nicht erlaubt werden. Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken sollen aber möglich bleiben, wenn die jeweilige Landesregierung zustimmt. Weitere Regelungen betreffen die Förderung in konventionellen Gaslagerstätten. 

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende
"Der Beschluss der Großen Koalition enthält zu unserem Bedauern keine generelle Absage an jede Art des Frackens. Die Bundesregierung entwickelt nicht die Kraft, die umweltpolitischen Erfordernisse vollständig in bundesweit einheitlichen ?Sicherheits- und Umweltstandards abzubilden. Es bleibt damit ein Kompromiss."

"Angesichts von Erdbeben, Leckagen und ungeklärten Krebsfällen in den Frackingregionen ist das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die Erdgaswirtschaft bei Null. Akzeptanz für Erdgasförderung schafft man mit Fracking nicht."

Volker Bajus, umweltpolitischer Sprecher
"In Niedersachsen wird es keinen Einstieg in die umstrittene Schiefergasförderung geben. Das hat der Landtag mit rot-grüner Mehrheit beschlossen und die rot-grüne Landesregierung per Erlass bereits durchgesetzt."

"Der Bund muss die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, damit die Erdgasförderung so sicher wie möglich wird. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers muss absoluten Vorrang vor den Interessen der Gasindustrie haben. Niedersachsen muss alle entsprechenden Möglichkeiten zur Regulierung nutzen."

Zum Hintergrund

Die Förderung von Erdgas und Erdöl wird im Bundesbergrecht geregelt. Das kennt bislang für diese Vorhaben in der Regel keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Bürgerbeteiligung und nur einen unzureichenden Wasserschutz. Die Förderung von Erdgas und Erdöl ist mit vielen Umweltrisiken verbunden. Erdbeben, giftiges Lagerstättenwasser, Quecksilber und Benzolemissionen und die Gefahren durch die Fracking-Technik versetzen die betroffene Regionen und die Anwohner in Angst. Der Bund will seit Jahren das Bergrecht reformieren, ist aber über das "Wie" zerstritten. Der nun vorgelegte Kompromiss soll nicht nur die Förderung von Schiefergas regeln, sondern auch bei der konventionellen Gasförderung für mehr Sicherheit sorgen. So zum Beispiel beim Schutz von Trinkwassergebieten, beim Umgang mit dem giftigen Lagerstättenwasser und Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung.

In Niedersachsen findet 95% der deutschen Erdgasförderung statt. Die Grünen wollen auf die Nutzung der fossilen Rohstoffe so bald wie möglich ganz verzichten und eine 100%-Versorgung mit erneuerbaren Energien. Der zusätzliche Einstieg in die Schiefergasförderung mit massiven Fracking ist umweltpolitisch unverantwortlich, klimapolitisch kontraproduktiv und energiepolitisch verzichtbar. Hierzu hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der aber seitens der großen Koalition nicht aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie >>hier.

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