Statement:Grüne: Jagdgesetznovelle vernachlässigt Tierschutzaspekte

„Die von SPD und CDU vorgelegte Änderung des Jagdrechts bietet wenig Licht und viel Schatten.“

Heute (Mittwoch) fand im Landwirtschaftsausschuss die Expertenanhörung zur Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes statt. Dazu sagt Miriam Staudte, jagd- und tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen:

„Die von SPD und CDU vorgelegte Änderung des Jagdrechts bietet wenig Licht und viel Schatten. Zwar werden endlich unsere grünen Forderungen nach bleifreier Munition und verpflichtenden Schießübungen für Jäger und Jägerinnen aufgegriffen, aber gleichzeitig hat die CDU die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht durchgedrückt. Auch wird künftig die Jagd mit Nachtzieltechnik erlaubt, was selbst in der Jägerschaft aufgrund der nächtlichen Störungen für das Wild umstritten ist.

Insgesamt bleibt die Novelle bei anderen tierschutzrechtlichen Notwendigkeiten weit hinter den gesellschaftlichen Erwartungen. Obwohl den Landtag immer wieder Petitionen erreichen, die sich gegen das Abschießen von freilaufenden Katzen und Hunden durch Jagdberechtigte aussprechen, wurde diese überfällige Änderung nicht aufgegriffen.  Unsinnigerweise sollen auch nicht geprüfte Totschlagfallen wieder in Verkehr gebracht werden dürfen, obwohl deren Gebrauch gar nicht erlaubt ist.

Die vorgeschlagenen Regelungen zum Wolf sind weiter lediglich symbolischer Art, mit denen keinem Weidetierhalter geholfen ist. Der Wolf darf weiter nicht geschossen werden, aber andere wichtige Unterstützung zum Beispiel beim Zaunbau bleibt auf der Strecke.“

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