Pressemeldung Nr. 18 vom

Grüne: Ist die neue externe Clearingstelle Bürokratieabbau verfassungskonform?

„Es erschließt sich nicht, warum die Einrichtung der externen Clearingstelle unbedingt und gerade zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden musste.“

Darum geht’s

Das Kabinett der Niedersächsischen GroKo hat die Einrichtung einer sogenannten externen Clearingstelle „Bürokratieabbau für Gesetzesvorhaben“ bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) beschlossen. Bis Ende 2024 soll dieses Projekt 2,7 Millionen Euro kosten. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine solche Clearingstelle tatsächlich eine unabhängige und neutrale Beratung sicherstellen kann. Fraglich ist auch, ob diese Stelle überhaupt verfassungskonform ist. Dazu haben die Grünen eine weitere Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher

„Es erschließt sich nicht, warum die Einrichtung der externen Clearingstelle unbedingt und gerade zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden musste. Wir Grüne lassen nicht locker und fragen deshalb weiter nach. Beispielsweise ob Artikel 57 Absatz 6 der Niedersächsischen Verfassung durch die Einrichtung der externen Clearingstelle verletzt wird. Dort ist geregelt, dass die kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzen oder Verordnungen gehört werden müssen, die die Gemeinden oder Kreise direkt betreffen. Außerdem wollen wir wissen, wie viel die unterschiedlichen neu geschaffenen Stellen in der Landesregierung zum Bürokratieabbau beigetragen haben und wie viel sie bisher gekostet haben.

Aus meiner Sicht wäre es viel sinnvoller und einfacher gewesen, die Kompetenzen der Stabsstelle Bürokratieabbau auch für neue Gesetze und Verordnungen auszuweiten. Bisher galt der Grundsatz, dass Gesetzesvorhaben in einem geordneten Anhörungsverfahren aller betroffenen Verbände und Organisationen im Landtag diskutiert und abgestimmt wird. Dieses Grundprinzip ist durch die neue externe Clearingstelle bei der IHKN gefährdet.“

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