Pressemeldung Nr. 234 vom

GRÜNE: ,Gläserne? Landwirte für Auftragsbücher privater Unternehmen nicht akzeptabel Klein: Laufende Auskunftsersuchen und Gerichtsverfahren aussetzen

Im Streit zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern um die sog. Nachbaugebühren haben die Landtagsgrünen für die Bauern Partei ergriffen und fordern die Landesregierung auf, deren Anliegen ebenfalls zu...

Im Streit zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern um die sog. Nachbaugebühren haben die Landtagsgrünen für die Bauern Partei ergriffen und fordern die Landesregierung auf, deren Anliegen ebenfalls zu unterstützen. Es geht um die neu eingeführte Verpflichtung, neben dem Kaufpreis für das Saatgut auch in den Folgejahren Lizenzgebühren an die Züchter zu zahlen, wenn Teile der eigenen Ernte wieder ausgesät werden. „Damit wird die jahrtausende alte Praxis des freien Nachbaus in der Landwirtschaft beseitigt und den Betrieben erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet“, erklärt der agrarpolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein und hegt den Verdacht, dass damit die Bauern unfreiwillig an der Finanzierung der aufwendigen gentechnischen Forschung der Saatgutunternehmen beteiligt werden sollen.
1998 hatte die Saatgut Treuhand, ein privater Zusammenschluss der Pflanzenzüchter, erstmals einen großen Teil der Landwirte zur Auskunft über ihre Betriebsdaten aufgefordert. An dieser allgemeinen Auskunftspflicht entzündet sich der inzwischen auch gerichtlich ausgetragene Streit. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat kürzlich diese Auskunftspflicht für national geschützte Sorten verneint und die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Bezüglich der europäisch geschützten Sorten erwägt das OLG Frankfurt/Main eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeizuführen.
Deshalb fordert Klein, dass kurzfristig bis zur Entscheidung der beiden obersten Rechtsinstanzen alle laufenden Gerichtsverfahren und Auskunftsersuchen gegen die Landwirte ausgesetzt werden. Mittelfristig solle eine Änderung der Sortenschutzbestimmungen angestrebt werden. „Solche Auskunftspflichten darf es, wenn notwendig, nur gegenüber staatlichen Einrichtungen geben. Der gläserne Landwirt in den Büchern privater Unternehmen ist nicht akzeptabel,“ bekräftigte der grüne Agrarpolitiker.

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