Pressemeldung Nr. 1726 vom

Grüne für Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr

Bundesrat soll Fahrerlaubnisverordnung ändern

Die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr fordern die Landtagsgrünen. Vor der morgen (Mittwoch) beginnend...

GRÜNE für Gleichbehandlung von
Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr
Bundesrat soll Fahrerlaubnisverordnung ändern
Die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr fordern die Landtagsgrünen. Vor der morgen (Mittwoch) beginnenden Beratung des Bundesrates über die Reform der Fahrerlaubnisverordnung wies die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Brigitte Pothmer auf das Missverhältnis in der heutigen Rechtssprechung hin: Während das Fahren erst mit einer bestimmten Menge Alkohol im Blut zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, reicht schon das Mitführen eines Joints, um die Betroffenen einer für sie kostspieligen Prüfung ihrer Fahrtüchtigkeit zu unterziehen.
Diese Verschärfung trat 1999 noch auf Initiative der alten Bundesregierung in Kraft.
Grünen-Politikerin Pothmer kritisierte, dass nach dieser Regelung "der Kasten Bier im Kofferaum ohne Konsequenzen bleibt, während der Joint im Handschuhfach schon zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann."
Bereits im Herbst letzten Jahres hatte ihre Fraktion mit einem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass auch bei Cannabis-Konsumenten erst dann eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt, wenn eine nachgewiesene Teilnahme unter Drogeneinfluss vorliegt.
Pothmer warf der SPD-Regierungsfraktion vor, dass sie den Antrag in den Ausschüssen vertage, um ein heikles Thema auszusitzen. "Die Drogenberatungsstellen bestätigen, dass immer mehr Menschen von der Ungleichbehandlung betroffen sind", sagte die Grünen-Politikerin. "Eine Inititiave in Richtung Bundesrat ist längst überfällig und spätestens zu den jetzt beginnenden Beratungen sollte sich die niedersächsische Landesregierung hinter die Forderung von Strafrechtlern, Fachanwälten, Drogenhilfe und auch aus den Ordnungsbehörden nach einer Änderung der Verordnung stellen."
Msp

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