Pressemeldung Nr. 3772 vom

GRÜNE für City-Privileg beim Ladenschluss - Karlsruhe stellt für Landesregelung nicht nur Sonn- und Feiertage sondern auch Nachtruhe unter Schutz

Die Landtagsgrünen haben die "einseitige Interpretation" des Verfassungsgerichtsurteils zum Ladenschluss durch CDU und FDP in Niedersachsen zurückgewiesen. Das Gericht habe ausdrücklich auch die Laden...

Die Landtagsgrünen haben die "einseitige Interpretation" des Verfassungsgerichtsurteils zum Ladenschluss durch CDU und FDP in Niedersachsen zurückgewiesen. Das Gericht habe ausdrücklich auch die Ladenschlusszeiten von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr als schutzwürdig anerkannt und nicht nur die Sonn- und Feiertage, sagte der Abgeordnete Enno Hagenah am Mittwoch in Hannover. Der Schutz der Arbeitnehmerinteressen habe zu den genannten Zeiten den Vorrang gegenüber den Interessen einzelner Kaufhausketten.
Hagenah: "Politik und Wirtschaft können sich aus dem Urteil nicht die Sachen herauspicken, die der eigenen Meinung entsprechen und den Rest ignorieren. Karlsruhe hat CDU und FDP enge Grenzen für zukünftige niedersächsische Landesregelungen gesetzt."
Die Grünen plädieren beim Ladenschluss für ein so
genanntes City-Privileg. Sie wollen dafür in den von Abwanderung und Verödung bedrohten Ortskernen eine großzügigere Fristsetzung der Ladenöffnungszeiten festlegen als an den Einzelhandelsstandorten auf der "grünen Wiese". Hagenah: "Damit wollen wir eine Stärkung der Innenstädte erreichen."

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