Pressemeldung Nr. 363 vom

Verfassungsbruch als Gewohnheitsrecht?:GRÜNE fragen nach „interner Liste“ zum niedersächsischen Abstimmungsverhalten im Bundesrat

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat der Landesregierung „Verdunkelung und unklare Auskünfte“ im Zusammenhang mit der Abstimmungspraxis von hiesigen CDU- und FDP-Politikern im Deutschen Bundesrat vorgeworfen.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat der Landesregierung „Verdunkelung und unklare Auskünfte“ im Zusammenhang mit der Abstimmungspraxis von hiesigen CDU- und FDP-Politikern im Deutschen Bundesrat vorgeworfen. Nach heutigen (Montag) Medienberichten müsse davon ausgegangen werden, dass „bei Schwarz-Gelb der Verstoß gegen die Verfassung als Gewohnheitsrecht“ gelte, sagte der Grünen-Politiker. Angeblich sei es demnach seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 bis zu 60 mal vorgekommen, dass die Vertreter der Landesregierung sich nicht an die Beschlüsse des Kabinetts gehalten haben, obwohl dies im Artikel 37 der Landesverfassung ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Wenzel zeigte sich über die heutigen Veröffentlichungen erstaunt, zumal die Landesregierung noch vor zehn Tagen in der Antwort auf seine Anfrage behauptet hatte, dass eine Auflistung der Anlässe mit abweichenden Abstimmungsverhalten nicht möglich sei. „Wieder mal mauert die Regierung McAllister, um dem Amtsvorgänger Wulff aus der Patsche zu helfen“, kritisierte der Grünen-Politiker. Es sei eine Brüskierung des Parlaments, die Aufklärung zu blockieren. „Wir wollen wissen, ob es in Niedersachsen zum fortgesetzten Verfassungsbruch gekommen ist; da reicht es nicht aus, wenn die Landesregierung darauf verweist, dass sie zum sogenannten Kernbereich der Willensbildung nicht auskunftspflichtig sei“, sagte Wenzel. Umso dramatischer sei die Verweigerung als nun ja offenbar in Medienkreisen anderslautende Listen kursieren.

 

Der Grünen-Politiker kündigte „parlamentarische Konsequenzen“ an. Mit einer weiteren Anfrage soll geklärt werden, ob die Landesregierung nunmehr bereit sei, das Verfahren zur Festlegung ihres Abstimmungsverhaltens und wichtige Einzelentscheidungen offen zu legen.

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