Pressemeldung Nr. 55 vom

Rechtlosen Zustand bei Massentierhaltung beenden:GRÜNE fordern Klagerecht für Tierschutzverbände

Die Landtagsgrünen haben nach dem Streit um die Haltung von Legehennen ein umfassendes Klagerecht für Tierschutzverbände gefordert. „Es kann nicht sein, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht gerichtlich überprüft werden können."

Die Landtagsgrünen haben nach dem Streit um die Haltung von Legehennen ein umfassendes Klagerecht für Tierschutzverbände gefordert. "Es kann nicht sein, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht gerichtlich überprüft werden können", sagte der agrarpolitische Sprecher Christian Meyer am Montag in Hannover. So sei die in Niedersachsen durch den "Ehlen-Erlass" ermöglichte geringste Fläche für Legehennen in Käfigbatterien zwar laut Landtagsgutachten eindeutig rechtswidrig, aber gerichtlich nicht überprüfbar. "Ein unhaltbarer Zustand für den Tierschutz", kritisierte der Grünen-Politiker.

Zwar sei der Tierschutz 1997 in die niedersächsische Verfassung aufgenommen worden, für die Rechtsdurchsetzung etwa bei Tierversuchen und Massentierhaltung fehle es aber bisher an entsprechenden Möglichkeiten.

Die Grünen haben jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Tierschutzorganisationen ähnliche Möglichkeiten zur Klage einräumen soll, wie sie die Umweltverbände im Umweltrecht haben.

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