Statement:Grüne: Erneuter Abschuss einer Wölfin im Landkreis Uelzen möglicherweise rechtswidrig

„Umweltminister Lies hat anscheinend etliche Wölfe in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben.“

Zu Presseberichten über den Abschuss einer Wölfin im Landkreis Uelzen erklärt der naturschutzpolitische Sprecher Christian Meyer:

„Umweltminister Lies hat anscheinend etliche Wölfe in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben. Auch die aktuelle Entnahme einer Wölfin im Landkreis Uelzen bleibt rechtlich fragwürdig. Durch die Geheimhaltung des Ministers kann die Genehmigung nicht überprüft werden. Das gilt auch für den vor wenigen Tagen erfolgten Fehlabschuss einer Wölfin im Landkreis Cloppenburg. Hier ist besonders brisant, dass das OVG Lüneburg die alten Abschussgenehmigungen für anscheinend genau die gleichen Wölfe im Landkreis Uelzen bereits als „teilweise rechtswidrig“ einkassiert hatte Anscheinend hat Umweltminister Lies diese nun heimlich nur leicht verändert in Kraft gesetzt, aber einer gerichtlichen Überprüfung entzogen. Wir Grünen fordern, dass erteilte Abschussgenehmigungen veröffentlicht, genau begründet und einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen müssen.“

Hintergrund

Das OVG Lüneburg erklärte zwei Abschussgenehmigungen für Wölfe im Landkreis Uelzen im letzten Jahr auf Klage von Naturschutzverbänden für „teilweise rechtswidrig“ ((Aktenzeichen 4 ME 57/20 und 4 ME 116/20).

Das Gericht kritisierte, dass nicht nur konkrete Problemwölfe, sondern auch weitere Wölfe beliebig getötet werden können: „Der Bescheid sei allerdings rechtswidrig, soweit der Landkreis ergänzend auch geregelt hat, dass unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Wölfe getötet werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaube eine Tötung von Wölfen ohne konkrete Identifizierung als schadensverursachendes Tier nur in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit bisherigen Rissereignissen.“ (Pressemitteilung des OVG vom 29.6.2020)

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