Statement:Grüne: Die Sauen gehören raus aus den engen Kästen – Bundesrat muss nach Vertagung jetzt die Chance für den Tierschutz nutzen

Wir wollen grundsätzlich die Sau rauslassen und nicht nur die Kastenstände ein paar Zentimeter breiter machen. Mehr Tierschutz für Schweine und andere Nutztiere ist längst eine Forderung, die gesellschaftlich breit getragen wird. Dem muss die Politik endlich gerecht werden.

Die Grünen-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßen, dass es am Freitag, 5. Juni im Bundesrat nicht zu einer Fehlentscheidung für die Sauenhaltung gekommen ist.

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin:

Die anstehende Entscheidung bei der Sauenhaltung ist von großer Tragweite. Wir wollen grundsätzlich die Sau rauslassen und nicht nur die Kastenstände ein paar Zentimeter breiter machen. Mehr Tierschutz für Schweine und andere Nutztiere ist längst eine Forderung, die gesellschaftlich breit getragen wird. Dem muss die Politik endlich gerecht werden. Das heißt in diesem Fall, dass sowohl der Kastenstand für eine trächtige Sau als auch der Abferkelkorb für die Sau mit ihren Ferkeln künftig der Vergangenheit angehören müssen.  Der im Bundesrat bislang vorgesehene schwache Kompromiss wäre dem Tierschutz nicht gerecht geworden, hätte auf Dauer keinen Bestand und müsste bald wieder nachgebessert werden. Die von Landwirten immer wieder angemahnte Planungssicherheit erreichen wir nur mit einem großen Wurf für den Tierschutz verbunden mit klarer Perspektive, Förderung und schneller Umsetzung. Dass sich die niedersächsische Landwirtschaftsministerin dafür nicht stark macht, ist bedauerlich.

Hintergrund

Trächtige Sauen werden bislang in engen Kastenständen gehalten. Da die Schweinezucht zu immer größeren Tieren geführt hat, sind diese Kastenstände inzwischen in der Regel so eng, dass die Sauen im Liegen ihre Beine nicht ausstrecken können. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte diese Praxis 2015 bereits für rechtswidrig erklärt und Abhilfe gefordert. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) wollte daraufhin nicht mehr Platz schaffen, sondern die Nutztierhaltungsverordnung dahingehend ändern, dass das Ausstrecken der Beine nicht mehr vorgeschrieben ist. Abgesetzt wurde der Tagesordnungspunkt auch unter anderem, weil lange Übergangsfristen zur Umsetzung des geltenden Rechts im Gespräch waren. 

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