Statement:Grüne: Der Weser nicht noch weitere Luft zum Atmen nehmen!
Die geplante Vertiefung bedeutet keine „qualitative Verbesserung“, wie von einigen Akteuren behauptet. Der ökologische Zustand der Unterweser würde sich weiter verschlechtern. Generell gilt auch für die Unterweser das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Umweltminister Christian Meyer und Wirtschaftsminister Olaf Lies beraten heute mit Vertreter*innen von Kommunen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden über die umstrittenen Fahrrinnenanpassung der Unterweser Nord. Dabei geht es um die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen einer geplanten weitere Vertiefung. Dazu sagt Meta Janssen-Kucz, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
Die geplante Vertiefung bedeutet keine „qualitative Verbesserung“, wie von einigen Akteuren behauptet. Der ökologische Zustand der Unterweser würde sich weiter verschlechtern. Generell gilt auch für die Unterweser das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Das Desaster um die Elbvertiefung sollte allen eine Warnung sein. Wir dürfen der Unterweser und damit den Fischen nicht noch weitere Luft zum Atmen nehmen. Eine Vertiefung um zusätzlich 90 Zentimeter würde zu noch mehr Brackwasser führen und das Wasser in den Gräben der Landwirtschaft, das aus der Weser gespeist wird, noch mehr versalzen. Weidetiere müssten dann mit kostbarem Trinkwasser getränkt werden. Die zunehmende Verschlickung führt außerdem dazu, dass noch mehr ausgebaggert werden muss und die Kosten ins Unermessliche steigen. Das trifft vor allem die kleinen Häfen an der Unterweser und auch vorhandene Badestellen.
Eine nochmalige Vertiefung der Unterweser würde das Hochwasserrisiko steigern und den Druck auf die Weserdeiche erhöhen. Schon jetzt genügen die Deichhöhen wegen des prognostizierten Anstiegs des Meeresspiegels an vielen Stellen nicht. Kritische Bereiche gibt es insbesondere in der Nähe des stillgelegten AKW Unterweser und dessen atomaren Zwischenlagers.
Wir Grüne fordern, dass die Vertiefung der Unterweser aus dem Maßnahmenbeschleunigungsgesetz des Bundes herausgenommen wird. Europäisches und nationales Naturschutzrecht und das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserentnahmerichtlinie müssen absoluten Vorrang haben. Wir lehnen die Vertiefung der Unterweser ab und fordern, dass der Bund für Schäden durch bisherige Vertiefungen aufkommt und die Lage von Landwirtschaft und Umwelt an der Weser nicht weiter verschlechtert.