Statement:Grüne: Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Frauenhäusern ist ein schwerer Fehler

„Die von Sozialministerin Behrens geplante Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Frauenhäusern auf drei Monate ist ein schwerer Fehler.“

Presseberichten zufolge plant die Landesregierung, die Aufenthaltsdauer in Frauenhäusern auf drei Monate zu begrenzen. Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin Imke Byl:

„Die von Sozialministerin Behrens geplante Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Frauenhäusern auf drei Monate ist ein schwerer Fehler. Laut Istanbul Konvention ist das Land verpflichtet, etwa 800 Plätze in Frauenhäusern vorzuhalten. Aktuell gibt es mit 394 Plätzen in Niedersachsen gerade einmal die Hälfte. Die jüngsten Pläne sind ein untauglicher Versuch, der Verpflichtung zur Schaffung weiterer Schutzplätze nachzukommen ohne dabei den eigenen Haushalt zu belasten. Das Nachsehen haben die Frauen, die Gewalt erlebt haben. Sie geben mit der Flucht in ein Frauenhaus häufig alles auf und sollen dann gerade einmal drei Monate Zeit haben, ein neues Leben für sich und ihre Kinder aufzubauen. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte ist das kaum realistisch. Auch um Sorgerecht, Unterhalt, Sozialleistungsansprüche, Kinderbetreuung und viele andere Dinge zu klären, sind drei Monate ein viel zu kurzer Zeitraum. Damit schickt die Landesregierung die Frauen sehenden Auges in die Obdachlosigkeit oder zurück zu ihren gewalttätigen Partnern.

Immer wieder müssen Frauen in akuten Bedrohungssituationen abgewiesen werden, weil es nicht genügend Plätze in Frauenhäusern gibt. Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention im Februar 2018 hat die Landesregierung nichts unternommen, um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern. Dass sie nun mit einer Begrenzung der Aufenthaltsdauer versucht, Kapazitäten zu schaffen, zeigt, dass der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt keine Priorität in der Landesregierung hat. Wir Grüne haben seit 2018 mit jedem Haushalt ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Istanbul Konvention gefordert, das neben Schutzplätzen bspw. auch barrierefreie Zugänge und ausreichend Beratungsangebote beinhalten sollte.“

Hinweis: Die Grünen haben dazu auch eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Die Antwort steht noch aus.

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